Das Gelände der Lorely-Freilichtbühne, der halbrundgeschwungene und leicht zur Bühne abfallende Zuschauerbereich und die Bühne mit dem Kuppeldach - alles menschenleer (Foto: SWR)

Langwieriger Rechtsstreit

Freilichtbühne Loreley: Sankt Goarshausen kritisiert Gutachten

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Im Rechtsstreit um die Loreley-Freilichtbühne liegt nun das Gutachten zu möglichen Baumängeln an der sanierten Bühne vor. Von der Stadt Sankt Goarshausen kommt Kritik.

Der Bürgermeister von Sankt Goarshausen, Nico Busch (SPD), sagte dem SWR, das vom Oberlandesgericht bestellte Gutachten über die Baumaßnahmen an der Bühne sei für ihn in einigen Punkten nicht nachvollziehbar. Er kritisiert unter anderem, dass in dem Gutachten auch Punkte angesprochen würden, die zuvor in der Gerichtsverhandlung nicht Thema gewesen seien. Ein Vergleich war im Vorfeld gescheitert.

Befangenheitsantrag vom Oberlandesgericht abgelehnt

Deswegen hatte die Stadt zuletzt einen Befangenheitsantrag gegen den Gutachter gestellt, der jedoch vom Gericht abgewiesen wurde. Vor einem Jahr hatte das Oberlandesgericht eine Gerichtsverhandlung vor Ort an der Loreley-Freilichtbühne durchgeführt.

Damals war auch der Gutachter anwesend. Gemeinsam gingen die Richter, der Bürgermeister der Stadt Sankt Goarshausen und der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Loreley mit dem Pächter der Bühne das Gelände ab und besprachen die zu begutachtenden Punkte.

Menschen stehen auf der Freilichtbühne Loreley, kurz vor Beginn der Gerichtsverhandlung (Foto: SWR)
Ende September 2021 lud das Oberlandesgericht zur Verhandlung auf die Freilichtbühne Loreley. Neben den Streitparteien war auch bereits ein Gutachter dabei, mit dem sich alle Beteiligten das Gelände anschauten.

Jahrelanger Streit zwischen Stadt und Pächter der Loreley-Bühne

Die Stadt Sankt Goarshausen als Verpächterin der Bühne und der Betreiber der Freilichtbühne liegen seit Jahren im Streit um nicht gezahlte Pacht - beziehungsweise um technische Mängel an der Bühnen-Anlage, die der Pächter kritisiert. Nun wird nach Angaben des Gerichts im Oktober erneut eine Gerichtsverhandlung vor Ort stattfinden.

Besonders im Zusammenhang mit der Bundesgartenschau 2029 im Mittelrheintal wird das Ergebnis vor Gericht interessant sein. Schlussendlich ist damit die Frage verknüpft, ob es zu einer guten Zusammenarbeit zwischen Bühne und Buga-Macher kommt.

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