Bundeswehr und Co.

Militärflieger sorgen im Westen der Pfalz immer wieder für Überschallknalle

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In den vergangenen Wochen haben Kampfjets immer wieder Überschallknalle über der Westpfalz produziert. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum militärischen Flugbetrieb.

Ein Kampfjet fliegt mit Überschallgeschwindigkeit und durchbricht gerade die Schallmauer. (Foto: picture-alliance / Reportdienste, picture alliance / Zoonar | Andrey Nyrkov)
Ein Kampfjet fliegt mit Überschallgeschwindigkeit und durchbricht gerade die Schallmauer. In den vergangenen Wochen waren im Westen der Pfalz immer wieder Überschallknalle zu hören.

Die Bundeswehr und auch die Luftstreitkräfte anderer Länder müssen regelmäßig üben. Dazu gehören vor allem realitätsnahe militärische Szenarien. Gerade in Zeiten eines Krieges an der Ostflanke der NATO sind Luftverteidigungseinsätze, Unterstützung aus der Luft und eben auch Tiefflüge Dinge, die wieder wichtiger geworden sind und im Ernstfall sitzen müssen.

Überschallknall kommt häufiger vor

In diesem Zusammenhang war über der Westpfalz in den vergangenen Wochen wieder öfter Mal ein Überschallknall zu hören. Viele Menschen haben sich erschrocken und waren verunsichert, was dort weit hörbar geknallt hat. Auch den SWR haben verschiedene Anfragen erreicht. Im Folgenden beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um die militärische Fliegerei.

Wann und wo wird geflogen?

Grundsätzlich gelten für die tägliche militärische Fliegerei dieselben Gesetze und Vorschriften wie für die zivile Luftfahrt. Für das Training und den Einsatz von Kampfflugzeugen gibt es allerdings abweichende Vorgaben, weil es dabei nach Angaben der Bundeswehr um Schnelligkeit, extreme Flugmanöver, taktische Überlegenheit und auch Feuerkraft geht. Daher müssten realitätsnahe Szenarien geübt werden. Dazu nutzen die fliegenden Geschwader speziell ausgewiesene Übungslufträume in Deutschland, teilweise auch in internationalem Luftraum. Zeitlich gibt es grundsätzlich erstmal keine Beschränkung. Ausnahmen gelten aber für Tiefflüge.

Was bedeutet Tiefflug?

Als Tiefflüge bezeichnet man Flüge von Transport- und Kampfflugzeugen, die unter 1.500 Fuß, also etwa 500 Metern über Grund unterwegs sind. Tiefflüge sind überall in Deutschland zulässig. Allerdings gibt es bestimmte Zeiten, die die Flugzeuge einhalten müssen. An Werktagen sind Tiefflüge zwischen 7 und 17 Uhr gestattet. Die Mindestflughöhe liegt für Transportflugzeuge bei 150 Metern über Grund und für Kampfflugzeuge bei 300 Metern. In Ausnahmefällen, die durch das Bundesverteidigungsministerium festgelegt sind, dürfen Kampfjets auch 150 Meter über Grund fliegen.

Nicht gestattet sind Tiefflüge über Kernkraftwerken, bestimmten Industrieanlagen, in Flugkontrollzonen und über Großstädten. Diese dürfen nur in mindestens 600 Metern Höhe überflogen werden. Zudem gibt es Höchstgeschwindigkeiten, die in bestimmten Flughöhen beim Tiefflug gelten.

Was gilt für Überschallflüge und wie entsteht ein Überschallknall?

Ein Kampfflugzeug, das mit Überschallgeschwindigkeit unterwegs ist, legt 340 Meter pro Sekunde zurück. Das bedeutet eine Geschwindigkeit von etwa 1.200 Stundenkilometern. Überschallflüge müssen in einer Flughöhe von mindestens 11.000 Metern durchgeführt werden. Außerdem dürfen die Piloten nur werktags zwischen 8 und 12:30 Uhr sowie von 14 bis 20 Uhr mit Überschallgeschwindigkeit fliegen. Hintergrund ist, dass trotz der großen Flughöhe ein Überschallknall entsteht, der am Boden noch immer sehr laut zu hören ist. Dieser Knall entsteht dadurch, dass das Flugzeug eine Druckwelle, d.h. also eine sich ausbreitende lokale Verdichtung der Luft, vor sich herschiebt. Wenn der Jet jetzt beschleunigt und diese aufgeschobene "Schallmauer" durchfliegt, kommt es zum Knall.

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Wo kann man sich beschweren?

All diese Flüge und Übungen verursachen Lärm. Wenn sich Bürger davon gestört fühlen, haben sie die Möglichkeit, sich direkt an die Bundeswehr zu wenden. Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 - 8620730 ist das Luftfahrtamt der Bundeswehr zu erreichen. Dort beantworten die Mitarbeiter nach Angaben der Bundeswehr montags bis donnerstags zwischen 8 und 17 Uhr, bzw. freitags zwischen 8 und 12:30 Uhr Fragen und nehmen Beschwerden entgegen. Weitere Anfragen werden auch per Mail beantwortet. Die Adresse lautet: FLIZ@bundeswehr.org

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