Eine Gasflamme wird auf einem Küchenherd mit einem Streichholz entzündet. (Foto: dpa Bildfunk, picture-alliance / Reportdienste, Marijan Murat)

Zusätzliche Kosten für Gas ab Oktober

Gasumlage: Verbraucherzentrale RLP kritisiert Ungewissheit für Bürger

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Dirk Rodenkirch
Dirk Rodenkirch  (Foto: ARD-Hauptstadtstudio/Jens Müller )

Die Höhe der Gasumlage steht fest, aber für viele Menschen in Rheinland-Pfalz bleiben auch große Unsicherheiten. Die Verbraucherzentrale RLP kritisiert, dass etwa noch ungeklärt ist, wie die Bürger entlastet werden sollen.

Viele Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer hatten sich von der Bekanntgabe der Gasumlage mehr Klarheit erhofft. Doch fest steht im Grunde nur: Vom 1. Oktober an müssen Industrie und Privathaushalte 2,4 Cent mehr pro Kilowattstunde Gas zahlen. 

Laut grober Berechnungen könnten das Mehrkosten von 480 Euro pro Jahr für einen durchschnittlichen Vier-Personen-Haushalt bedeuten. Doch wie viel die Gasumlage für den Einzelnen oder den jeweiligen Haushalt tatsächlich ausmacht, steht vielfach noch in den Sternen - aus verschiedenen Gründen.

Art und Höhe der Entlastung steht noch nicht fest

Noch wichtiger als der genaue Umlage-Betrag ist für viele Betroffene die Frage, ob sie auch entsprechend entlastet werden, um auch künftig finanziell über die Runden zu kommen. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz fordert deshalb: Die Gasumlage sollte für die Verbraucherinnen und Verbraucher erst dann fällig werden, wenn feststehe, wie die Menschen entlastet werden.

"Solange viele Details der Umlage unklar sind und solange sich die Koalition nicht auf ein konkretes Entlastungspaket geeinigt hat, sollte der Bund aus Steuermitteln in Vorlage treten", sagt Hans Weinreuter, Fachbereichsleiter Energie und Bauen bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Was ist mit Fernwärme und Festpreisverträgen?

Weinreuter bemängelt, dass viele weitere Fragen für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger noch unbeantwortet sind. So sei unklar, ob die Gasumlage auch bei Fernwärme-Kunden fällig werde. Fernwärme entsteht laut Bundeswirtschaftsministerium zu über 46 Prozent aus Gas. Im vergangenen Jahr heizten bundesweit rund 14 Prozent der Haushalte damit. Unbeantwortet ist auch, wie es für Verbraucherinnen und Verbraucher aussieht, die Festpreisverträge abgeschlossen haben.

Hinzu kommt, dass die Gasumlage die Verbraucherinnen und Verbraucher zusätzlich zu höheren Gasrechnungen treffen wird. Hier gibt es keine bundesweiten Vorgaben wie bei der Gasumlage. In vielen Fällen haben Versorger bereits Preiserhöhungen angekündigt, weil die Beschaffungspreise so stark gestiegen sind.

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Verbraucherzentrale: Staatskasse darf nicht von Gasumlage profitieren

Die Verbraucherschützer fordern zudem, dass der Staat nicht über die Mehrwertsteuer an der Gasumlage mitverdienen sollte. Die Bundesregierung versucht derzeit zu erreichen, dass sie auf die Gasumlage gar keine Mehrwertsteuer erheben muss. Dem muss aber die EU zustimmen. Falls eine Ausnahme bei der Mehrwertsteuer aus europarechtlichen Gründen nicht möglich sei, sollten die Zusatzeinnahmen durch die Gasumlage in das Entlastungspaket fließen, so die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Sonst würde es für die Verbraucherinnen und Verbraucher noch teurer.

Die rheinland-pfälzische CDU-Bundestagsabgeordnete Julia Klöckner kritisierte, die Bundesregierung habe die Gasumlage falsch umgesetzt. Laut Klöckner hätte die Umlage auch so ausgestaltet werden können, dass sie nicht mehrwertsteuerpflichtig wird. Dann wäre keine Genehmigung durch die EU nötig gewesen.

Unternehmerverbände RLP: Gasumlage zeitlich strecken

Die Gasumlage sei leider erforderlich, teilte die Landesvereinigung Unternehmerverbände Rheinland-Pfalz (LVU) auf SWR-Anfrage mit: "Sie trifft die Unternehmen und die privaten Haushalte zwar hart, sichert aber die Gasversorgung aller Verbraucherinnen und Verbraucher." Der Wirtschaftsstandort Deutschland leide unter den Rekordpreisen für Energie extrem.

"Daher sollte die Politik darüber nachdenken, die Umlage zeitlich zu strecken", so ein Sprecher der LVU. So würde die Erhöhung über einen längeren Zeitraum in kleineren Schritten erfolgen. Der Staat müsste in Vorleistung treten und würde so die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen erhalten. Auch Privatleute würden weniger stark belastet.

Nach den Plänen der Bundesregierung soll die Gasumlage ab Oktober eineinhalb Jahre, also bis Ende März 2024 gelten. Sie soll Gasimporteure entlasten, die in den vergangenen Monaten deutlich weniger Gas aus Russland erhalten haben und die fehlenden Mengen nun zu viel höheren Preisen einkaufen müssen.

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