„Bescheuert“ findet Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) Leute, die ihren Job kündigen, um stattdessen Bürgergeld zu beziehen. Zu dieser Aussage ließ er sich am Montag in der ARD-Sendung „hart aber fair“ hinreißen. Dort verwies er zwar zutreffend darauf, dass Arbeitnehmer, die so handeln, drei Monate lang kein Anrecht auf Bürgergeld haben. Aber am eigentlichen Problem ändert das nichts: Der Abstand zwischen den Einkommen von Bürgergeldbeziehern und Niedriglöhnern ist zu gering.
Schrumpfender Abstand zwischen Mindestlohn und Bürgergeld
Beschäftigte, die wegen des Bürgergelds die Kündigung einreichen, sind meines Erachtens nicht bescheuert, sondern verdienen zu wenig in ihren Mindestlohn-Jobs. Mit dem Jahreswechsel verkleinert sich der ohnehin geringe Abstand noch weiter, wenn das Bürgergeld um zwölf Prozent erhöht, der Mindestlohn aber nur um 3,4 Prozent wachsen wird. Zwar erzielen auch dann noch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Mindestlohn durchschnittlich ein höheres Einkommen, als wenn sie Bürgergeld kassieren würden
Aber mit einem Minimum an Menschenkenntnis ist davon auszugehen, dass sich mehr von ihnen die Frage stellen: Warum soll ich für ein Gehalt, das kaum über dem nicht üppig berechneten Bürgergeld (derzeit 501 Euro für einen Erwachsenen plus Wohnkosten) liegt, mir den Rücken krumm machen? Es lohnt sich ganz wörtlich nicht genug, die Beschwernisse des Arbeitslebens auf sich zu nehmen, und trotzdem Monat für Monat knapsen zu müssen.
CDU: Höherer Druck statt höhere Löhne
Diesen zu geringen Abstand zwischen staatlicher Unterstützung und Niedriglöhnen kritisieren darum CDU und CSU vollkommen zurecht. Zugleich beweisen sie ihr Desinteresse an der Lage der Menschen, die mit kleinen Gehältern oder Bürgergeld über die Runden kommen müssen, indem sie nicht etwa höhere Löhne fordern, sondern den Beziehern von Bürgergeld mit Zwangsarbeit („gemeinnützig arbeiten“) drohen.