Im Prozess um den gewaltsamen Tod eines Ehepaars in Altenstadt im Kreis Neu-Ulm hat die Nebenklägerin am Dienstag einen Antrag auf Hinterbliebenen-Schmerzensgeld gestellt. Am Landgericht Memmingen sollten eigentlich schon die Plädoyers gehalten werden. Sie sind nun auf Donnerstag verschoben worden.
Die Tochter der getöteten 55-jährigen Frau will 30.000 Euro Hinterbliebenen-Schmerzensgeld, so ein Sprecher des Memminger Landgerichts. Sie beantragte, dass dieser eigentlich zivilrechtliche Anspruch in dem Strafverfahren verhandelt wird. Eine solche Möglichkeit gibt es, um Geschädigten unter anderem aufwändige Zivilverfahren gegen Täter zu ersparen. Die Verteidigung hat bis Donnerstag Zeit, Stellung dazu zu nehmen.
Unklar, ob Mordvorwurf gegen 33-jährige Anklagte bestehen bleibt
In dem Prozess sind ein 38-jähriger Mann und seine 33 Jahre alte Frau sowie ein Bekannter des Paares angeklagt. Das Ehepaar soll den Vater des Mannes und dessen Frau ermordet haben. Der Bekannte habe Beihilfe geleistet, so die Anklage. Noch ist unklar, ob die Staatsanwaltschaft vom Mordvorwurf gegen die mitangeklagte Ehefrau abrückt. Der 38-jährige Hauptangeklagte hatte gestanden, seinen 70-jährigen Vater und dessen Frau allein getötet zu haben.
Am Donnerstag werden die Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der beiden Nebenkläger - Tochter und Sohn der getöteten Frau - erwartet. Der Antrag der Nebenklägerin wird im Rahmen des Urteils entschieden. Dieses ist für den 2. Mai geplant.