In Wannweil gibt es seit längerem Diskussionen um einen geplanten Hubschrauber-Landeplatz. Der Gemeinderat hatte im Juli gegen den Start- und Landplatz gestimmt. Eine Bürgerinitiative für den Hubschrauber hatte danach einen Bürgerentscheid erkämpft, um die Ratsentscheidung zu kippen. Am 6. November können die Wannweiler nun darüber abstimmen, ob sie den Rettungshubschrauber-Standort wollen oder nicht. Eine Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern macht sich jetzt gegen einen Start- und Landeplatz in Wannweil stark und verteilt Flyer mit Gegenargumenten.
Bürgeraktion befürchtet Lärm
SWR-Moderator Thomas Scholz im Gespräch mit Horst Siewert, der sich gegen einen Rettungshubschrauber-Landeplatz in Wannweil einsetzt:
"Wir halten den Hubschrauber in Wannweil nicht für nötig", sagt Horst Siewert, einer der Akteure. Die Verletzten müssten ohnehin zur Klinik geflogen werden. Den Hubschrauber direkt an der Klinik zu stationieren, sei deshalb sinnvoller. In Wannweil dagegen habe der Hubschrauber weite Wege und verursache Lärm.
Alternative Standorte auf der Schwäbischen Alb oder in Tübingen
Die BG Unfallklinik in Tübingen oder Balingen oder Burladingen im Zollernalbkreis sind aus Sicht der Gegner sinnvollere Standorte. Von Balingen und Burladingen aus sei man deutlich schneller auf der Schwäbischen Alb. Dort soll der neu stationierte Hubschrauber eine Versorgungslücke schließen.
Viele hatten sich für einen Rettungshubschrauber ausgesprochen
Demgegenüber steht die Wannweiler Initiative für den Rettungshubschrauber. Eine schnelle Rettung sei wichtiger als Fluglärm oder Sparmaßnahmen, so eines der Argumente. Knapp 4.000 Menschen hatten bei einer Online-Petition für einen Rettungshubschrauber in Wannweil abgestimmt. Außerdem hatten über 400 Bürger den Antrag auf Bürgerentscheid mit ihrer Unterschrift unterstützt.
Innenministerium wartet Bürgerentscheid ab
Wo der Rettungshubschrauber stationiert wird, darüber entscheidet das Innenministerium. Man wolle aber noch den Bürgerentscheid am 6. November abwarten, so ein Sprecher. Dennoch sei das Ergebnis des Entscheids für das Ministerium nicht bindend.