Schlachthof Rottenburg (Foto: SWR, Nadine Ghiba)

Bürgerentscheid zulässig

Rottenburger dürfen über Erhalt des Schlachthofes abstimmen

Stand

In der Gemeinderatssitzung am Dienstagabend wurde lange debattiert. Nun ist klar: Die Rottenburger dürfen am 22. Januar 2023 über die Zukunft des Schlachthofes mitbestimmen.

Der überwiegende Teil der Gemeinderäte will nicht ohne Rückhalt aus der Bevölkerung entscheiden, ob der Gemeinderatsbeschluss zur Beteiligung am Schlachthof Gärtringen (Kreis Böblingen) aufgehoben wird oder ob der Schlachtbetrieb in Rottenburg (Kreis Tübingen) fortgeführt werden soll. Am Dienstagabend entschieden die Räte, dass in dieser Frage ein Bürgerentscheid zulässig ist.

Eindeutiges Votum der Gemeinderäte

Rund drei Viertel der 32 Gemeinderatsmitglieder stimmten dafür, den Bürgerentscheid zuzulassen. Eine Bürgerinitiative zum Erhalt des Schlachthofs hatte diesen zuletzt gefordert und dafür mehr als 4800 Unterschriften gesammelt. Hätte der Gemeinderat den Bürgerentscheid abgelehnt, hätte die Bürgerinitiative dagegen geklagt. Das hatten die Vertreter in der Sitzung am Dienstagabend deutlich gemacht. Am 22. Januar 2023 sollen nun die Bürgerinnen und Bürger darüber abstimmen, ob der Betrieb des sanierungsbedürftigen Schlachthofs in Rottenburg fortgeführt werden soll.

Foto: Nikolaus Rhein, SWR (Foto: SWR)
Die drei Initiatoren der BI: Wolfgang Narr (li), Franziska Rauser, Gregor Schmidt. Ganz rechts der Sprecher der BI, Klaus Weber.

Zukunft des Schlachthofes trotzdem unsicher

Doch auch bei einem mehrheitlichen "Ja" ist unsicher, ob in Rottenburg weiter geschlachtet werden darf. Nach Auskunft des Landratsamtes Tübingen würde der Schlachthof auch nach einer Sanierung keine Genehmigung für eine Neuzulassung erhalten. Denn die Anforderungen in Bezug auf den Denkmalschutz seien wohl nicht erfüllbar. Auch wenn das Gebäude grundlegend saniert werden würde, müssten hohe immissionsrechtliche Anforderungen erfüllt werden. Die sind offenbar nur schwer vereinbar mit dem Baurecht und dem Denkmalschutz.

Gemeinderäte weiter für eine Beteiligung an Gärtringer Schlachthof

Statt den Rottenburger Schlachtbetrieb zu erhalten, hatte der Gemeinderat im Mai beschlossen, sich am Schlachthof Gärtringen (Kreis Böblingen) zu beteiligen. 300.000 Euro wurden dafür bewilligt. Demnach sollte in Rottenburg nur noch so lange geschlachtet werden, bis der Standort in Gärtringen wieder seinen Betrieb aufnimmt. Dieser war vor zwei Jahren geschlossen worden, nachdem bekannt wurde, dass Tiere vor dem Schlachten gequält wurden.

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