Zwei Männer stehen seit Montag unter anderem wegen gemeinschaftlicher schwerer Vergewaltigung vor dem Landgericht Rottweil. Als die beiden 24- und 28-jährigen Männer in Handschellen in den Gerichtssaal geführt werden, machen sie einen aufgeweckten Eindruck, blicken neugierig durch den Saal, unterhalten sich mit ihren Verteidigern: Sie tragen Kapuzenpullover, Sweatshirt und Turnschuhe, beide wirken sehr jung. Beim Verlesen der Anklage bricht der 24-Jährige in Tränen aus, der andere Angeklagte hört aufmerksam zu und macht sich Notizen.
Verschleppt, vergewaltigt und ausgeraubt
Die beiden Männer sind unter anderem wegen gemeinschaftlicher schwerer Vergewaltigung einer 22-Jährigen im September vergangenen Jahres angeklagt. Der 28-Jährige soll die junge Frau am Bahnhof in Tuttlingen angesprochen haben. Gemeinsam seien sie dann in eine nahe gelegene Spielhalle und anschließend in einen Supermarkt gegangen, wo die beiden unter anderem Alkohol kauften, so die erste Staatsanwältin Isabel Gurski-Zepf.
Der Angeklagte soll der jungen Frau dann das bewusstseinsmindernde Arzneimittel "Lidocain" ins Getränk gemischt und den anderen Angeklagten angerufen haben, damit dieser die beiden mit dem Auto abholt. Anschließend sollen sie die immer wieder bewusstlos werdende Frau, gegen ihren Willen, in die Wohnung des 24-Jährigen nach Villingen-Schwenningen (Schwarzwald-Baar-Kreis) gebracht und dort vergewaltigt haben.
Nachts auf der Straße ausgesetzt
Anschließend hätten sie ihr die Handtasche mit Geldbörse abgenommen, die SIM-Karte aus ihrem Handy entfernt und sie dann teilweise unbekleidet nachts um halb Zwei in Tuttlingen auf einer Straße abgesetzt, so die Anklageschrift. Dort seien Nachbarn auf die junge Frau aufmerksam geworden.
Liste der Anklagepunkte ist lang
Die Liste der Anklagepunkte der beiden ist lang: gemeinschaftliche schwere Vergewaltigung, Freiheitsberaubung, Körperverletzung, Diebstahl. Der 28-Jährige muss sich darüber hinaus wegen "einer weiteren gefährlichen Körperverletzung durch die Beibringung von Gift bzw. gesundheitsschädlichen Stoffen" verantworten.
Angeklagte machen Angaben zur Tat
Die beiden Angeklagten erklärten sich vor Gericht dazu bereit, Angaben zur Tat zu machen. Nebenklägerin ist die die 22-Jährige, die im Gerichtssaal an diesem Nachmittag durch ihren Anwalt vertreten wird. Laut der beiden mutmaßlichen Täter habe es an diesem Abend ausschließlich einvernehmliche sexuelle Handlungen gegeben. Diese seien zudem in erster Linie von der 22-Jährigen initiiert worden. Sie habe gefordert, dass die beiden Angeklagten Drogen für sie und ihren Freund organisieren. Als die jungen Männer ihr nach mehreren gemeinsamen Stunden keine Drogen kaufen wollten, solle sie damit gedroht haben, sie wegen Vergewaltigung anzuzeigen. Vor Gericht bezeichnet der 28-jährige Angeklagte sie als Schande für alle Frauen.
Unklarheiten bei den Aussagen
Doch immer wieder kommt es bei der Befragung durch Richter Karlheinz Münzer zu Unklarheiten in der Aussage der Angeklagten. Die beiden sitzen seit September in Untersuchungshaft in der JVA Villingen-Schwenningen und der JVA Rottweil. Es sind insgesamt fünf Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil wird Ende April erwartet.