Nach starken Regenfällen und Schneeschmelze hat es im Januar 2019 einen Hangrutsch in Schramberg gegeben. Dabei war ein Einkaufsmarkt beschädigt worden. Die Versicherung kam für den Schaden auf und fordert das Geld von der Eigentümerin, von deren Grundstück der Hang gerutscht war, zurück.
Vorwurf: Illegale Deponie
Laut der Versicherung ist eine frühere illegale Deponie auf dem Grundstück mit für den Hangrutsch verantwortlich. Das Landgericht machte die Schwierigkeit der Situation deutlich: Die Grundstückseigentümerin hatte das Gelände erst nach seiner Nutzung als Deponie erworben. Ob damit die Beklagte verurteilt werden könnte, sei ungewiss, so Richter Torsten Hub in der Verhandlung am Montag.
Vergleich als Lösung?
Auch wegen der Ungewissheit der Haftbarkeit wurde vor Gericht über einen Vergleich gesprochen. Die Versicherung des Gebäudes soll auf einen Teil der Forderung verzichten, die Grundstückseigentümerin müsste rund 390.000 Euro bezahlen. Die Stadt Schramberg und deren Versicherung würden für circa 180.000 Euro des Schadens aufkommen. Sollten alle Parteien innerhalb von vier Wochen dem Vorschlag zustimmen, kommt es zu keinem weiteren Verfahren.