Die Polizeiaffäre um Landesinnenminister Thomas Strobl (CDU) zieht immer weitere Kreise. Nun fordert die FDP-Landtagsfraktion, das Diensthandy des Ministers zu beschlagnahmen. Zuvor wurde das Innenministerium durchsucht.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den CDU-Minister, weil er im Zusammenhang mit den Vorwürfen gegen den ranghöchsten Polizeibeamten wegen sexueller Belästigung ein Anwaltsschreiben weitergegeben hatte. Außerdem gibt es auch Ermittlungen gegen einen Mitarbeiter von Strobl.
FDP fordert Diensthandy von Strobl zu beschlagnahmen
Sollte die Staatsanwaltschaft das private und das dienstliche Mobiltelefon des Innenministers nicht beschlagnahmt haben, müsse dies dringend nachgeholt werden, sagte die FDP-Innenexpertin Julia Goll im SWR-Interview. Denn, so Goll, die dienstliche und politische Kommunikation erfolge heute über das Handy.
Die Durchsuchung des Innenministeriums fand am Freitag statt. Was dabei alles beschlagnahmt wurde, dazu wollte sich eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Stuttgart auf Anfrage nicht äußern. Außerdem wird erwartet, dass sich am Dienstag auch Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) zu den neuesten Entwicklungen äußert.
Die Ermittlungen gegen Baden-Württembergs Innenminister sorgen für heftigen Gegenwind aus den Reihen der Opposition. So berichtete SWR Aktuell am 7. Mai über den Fall:
Wird sich Ministerpräsident Kretschmann zu den Ermittlungen äußern?
Die Ermittlungen gegen Innenminister Strobl belasten auch die grün-schwarze Landesregierung. Während SPD und FDP seinen Rücktritt fordern, haben ihm Ministerpräsident Kretschmann und die Regierungsfraktionen Grüne und CDU das Vertrauen ausgesprochen.
Doch wie beurteilt Ministerpräsident Kretschmann jetzt die Situation, nachdem gegen seinen Vize Strobl ermittelt wird und das Innenministerium durchsucht wurde? Das wird am Dienstag höchstwahrscheinlich Thema bei der Pressekonferenz des Regierungschefs sein. Auch wenn sich das Kabinett laut Regierungssprecher Arne Braun nicht damit beschäftigen wird. Es stehe nicht auf der Tagesordnung, so Braun.
Keine Ermittlungen wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen
Die Staatsanwaltschaft stellt indes klar, dass sie nicht wegen der Verletzung von Dienstgeheimnissen ermitteln wird. Die Opposition aus SPD und FDP hatte das Staatsministerium aufgefordert, anstelle des Innenministeriums die Anklagebehörde für solche Ermittlungen zu ermächtigen. "In diesem Fall ist nach dem Gesetz für die Erteilung der Strafverfolgungsermächtigung das Innenministerium zuständig", sagte eine Sprecherin der Deutschen Presse-Agentur. Bei dem Schreiben des Anwalts handele es sich nicht um ein amtliches Schreiben und auch nicht um ein Dienstgeheimnis, argumentiert das Innenministerium. Deshalb habe es die Ermächtigung nicht erteilt.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Strobl wegen verbotener Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen.
Vertrauliche Dokumente an Journalisten weitergegeben
Strobl hatte letzte Woche im Landtag eingeräumt, im Zusammenhang mit dem Disziplinarverfahren gegen den Inspekteur der Polizei ein Schreiben von dessen Rechtsanwalt an einen Journalisten weitergegeben zu haben. Hintergrund sind Ermittlungen gegen den ranghöchsten Landespolizisten in Baden-Württemberg wegen des Verdachts der sexuellen Belästigung.
Der Mann soll eine Hauptkommissarin in einem Videochat mit seinen Vorstellungen sexueller Praktiken belästigt haben. Weil Strobl ein Schreiben des Anwalts des beschuldigten Beamten an einen Journalisten weitergegeben hat, wird gegen ihn ermittelt.