Baby auf Familienfeier präsentiert

Prozess um getötete Ukrainerinnen: Anonymer Hinweis brachte Ermittler auf Spur

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Janina Hecht
Janina Hecht

Im Doppelmordprozess vor dem Mannheimer Landgericht kam am Montag zur Sprache, was die Polizei auf die Spur des angeklagten Paares brachte.

Im Doppelmord-Prozess um zwei getötete Ukrainerinnen hat der Hauptermittler der Polizei vor dem Mannheimer Landgericht erklärt, was zur Verhaftung des Ehepaars aus Sandhausen (Rhein-Neckar-Kreis) geführt hat. So gab es unter anderem einen anonymen Hinweis. Auch eine Auswertung der Telefondaten in der Nähe der Tatorte führte zu dem Mann und der Frau. 

Das Ehepaar ist wegen Mordes an beiden Ukrainerinnen angeklagt und hat die Taten zu Beginn des Prozesses umfassend gestanden. Sie haben die Anklage bestätigt, dass sie das Baby der jüngeren Frau haben wollten. Dies hatten sie als ihr eigenes ausgegeben. Das Gericht überprüft das Geständnis der beiden Angeklagten in dem laufenden Verfahren.

Angeblich adoptiertes Baby auf Geburtstagsfeier präsentiert

Eine Frau rief laut dem Ermittler bei der Polizei an und sagte, sie habe aus den Medien erfahren, dass eine Frau getötet wurde und ihr Baby gesucht wird. Sie kenne eine Familie, bei der die Frau nie schwanger war, aber auf einer Geburtstagsfeier einen Säugling präsentiert habe. Das Baby habe das Paar angeblich in Tschechien adoptiert. Das sei einigen Familienmitgliedern komisch vorgekommen, soll die Frau gesagt haben.

Bei Observation griff die Polizei in Sandhausen zu

Nach dem anonymen Hinweis wurde das Ehepaar aus Sandhausen von Ermittlern observiert. Als die Angeklagte mit einem Baby aus dem Haus kam, griffen die Polizisten spontan zu. Einer der ersten Sätze der Angeklagten bei ihrer Festnahme: "Ich habe eine Geburtsurkunde für das Baby", sagte der Ermittler im Gerichtsprozess. Das sei eher kein gewöhnlicher Satz bei einer Festnahme. An die Geburtsurkunde für das Baby war die Angeklagte gekommen, weil sie dem Standesamt eine gefälschte Bescheinigung über eine Hausgeburt vorgelegt hatte.

Psychologischer Gutachter sieht volle Schuldfähigkeit

Am Montag sagte dann auch ein psychologischer Gutachter vor Gericht aus. Er hält die beiden Angeklagten für voll schuldfähig. Er habe keine größeren psychischen Störungen oder andere Einschränkungen bei den beiden Angeklagten feststellen können, die für eine verminderte Schuldfähigkeit sprechen würden. Auch den Drogenkonsum des Mannes relativierte der Gutachter.

Der angeklagte Mann aus Sandhausen hatte gegenüber dem Gutachter angegeben, vor seiner Festnahme täglich Drogen genommen zu haben. Tatsächlich hätten die Haarproben des Angeklagten gezeigt, dass der Mann regelmäßig Drogen genommen hatte, aber eher moderat. Nach Ansicht des Gutachters war der Mann auch nicht stark abhängig von den Drogen.

Ehepaar wollte unbedingt noch ein Mädchen

Das Ehepaar aus Sandhausen soll nach einer Fehlgeburt entschieden haben, ein Baby zu entführen, weil sie noch unbedingt ein gemeinsames Mädchen wollten. Dann entwickelten sie den Mordplan.

Die Leiche der Mutter des Babys war im vergangenen Jahr zuerst entdeckt worden. Spaziergänger hatten sie in der Nähe des Rheindamms in Hockenheim (Rhein-Neckar-Kreis) gefunden. Bald war ihre Identität klar: Die Schwester der Frau hatte sie und die Großmutter des Babys als vermisst gemeldet. Fotos auf Instagram bestätigten dann, dass es sich um die Tote aus Hockenheim handelt, erklärte der Ermittler am Montag vor Gericht. Die Leiche der Großmutter wurde nach mehrtägiger Suche dann in einem See in der Nähe von Bad Schönborn (Landkreis Karlsruhe) gefunden.

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