Am Mannheimer Landgericht geht trotz eines umfassenden Geständnisses der beiden Angeklagten der Prozess wegen Mordes an zwei Ukrainerinnen weiter. Angeklagt sind ein 43-jähriger Mann und seine 45-jährige Frau aus Sandhausen (Rhein-Neckar-Kreis). Das Gericht überprüft jetzt aus formalen Gründen deren umfassendes Geständnis. Der Prozess wird allerdings verkürzt. Das Urteil soll schon am 10. Februar gesprochen werden.
Paar aus Sandhausen soll über Tötungspläne geschrieben haben
Im Gerichtssaal war Erschütterung zu spüren, als zwei Richter die Chatprotokolle rund um die Taten im Frühjahr 2024 verlasen. Eigentlich war es nur ein ganz gewöhnlicher Chat zwischen zwei Eheleuten mit ganz normalen Inhalten. Doch dann tauchten immer wieder Details der Tötungspläne auf. In den Chat-Protokollen wird auch deutlich, dass sie sich der Schwere ihrer Tat bewusst waren. Mehrfach ging es um die Angst vor der Polizei oder die Sorge, dass ihr "Kartenhaus" zusammenbrechen könne.
Planung im Chat
"Hast du den Benzinkanister schon gefüllt", heißt es an einer Stelle. Oder: " Zwei, drei Meter Abstand vom Auto, dann erledigen wir sie" - so bereiteten die beiden die Tötungen im Chat vor. Opfer waren die Mutter und die Großmutter des Babys, eines Mädchens. Die Leichen der 27-Jährigen und der 53-Jährigen waren in Bad Schönborn (Kreis Karlsruhe) und in Hockenheim (Rhein-Neckar-Kreis) gefunden worden. Sie wurden laut Anklage und laut dem Geständnis des Mannes mit einem Gummihammer erschlagen, eine der Leichen zündete er an.
Video vom Drogenkonsum
Das Gericht zeigte auch ein Video, in dem der Mann aus Sandhausen beim Drogenkonsum zu sehen ist. Warum er sich dabei gefilmt hatte, bleibt unklar. Tagsüber nahm er das Aufputschmittel Amphetamin und abends zum Beruhigen das Opioid Tilidin. Gegenüber einem psychiatrischen Gutachter hatte er angeben, schon lange abhängig von diesen beiden Drogen zu sein.
Entführungstouren in Tschechien und der Schweiz
Beide hatten bereits 2023 geplant, ein Kind aus einem Krankenhaus zu entführen. Dazu waren sie nach Tschechien und in die Schweiz gereist und hatten Krankenhäuser ausgekundschaftet. In der Schweiz hatten sie die veröffentlichten Geburtsdaten eines Krankenhauses in Solothurn genutzt, um die Eltern von Babys aufzuspüren, offenbar in der Absicht, ein Baby zu entführen.
Vor Gericht wiedergegebene Videos zeigen auch einen Streit der beiden Angeklagten. Darin sagte der Mann im breiten Dialekt, er rechne damit in den "Knast" zu gehen. Beide haben sich demnach offenbar über einen längeren Zeitraum in einen wahnhaften Zustand hinein gesteigert, in dem ihnen dann jedes Mittel recht war, ein Baby - und zwar nach dem Wunsch der Frau ein Mädchen - für sich zu haben.
Verdacht auf Doppelmord an Ukrainerinnen Unerfüllter Kinderwunsch als Mord-Motiv? Anklage gegen Ehepaar erhoben
Die Staatsanwaltschaft hat ein Ehepaar wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Mordes an zwei Ukrainerinnen angeklagt. Das Paar soll einen unerfüllten Kinderwunsch gehabt haben.
Motiv: Wunsch nach gemeinsamer Tochter
Das Paar hat vier Kinder, darunter einen gemeinsamen Sohn. Der Mann brachte außerdem eine Tochter mit in die Ehe, die Frau zwei weitere Söhne, so die Staatsanwaltschaft beim Prozessauftakt.
Das Paar hatte über eine Messenger-Gruppe zur Unterstützung ukrainischer Geflüchteter mit dem späteren Opfer Kontakt aufgenommen. Dann erschlichen sich beide deren Vertrauen. Die Tatorte wurden vorher ausgekundschaftet, die Opfer dann unter Betäubung dorthin gebracht.
Am 7. Februar ist eine Rechtsmedizinerin aus Heidelberg geladen. Darauf sollen bereits die Plädoyers der Staatsanwaltschaft und Verteidigung folgen. Das Urteil soll am 10. Februar verkündet werden.