Nach dem grausamen Tod einer Mutter und ihrer zwei Töchter hat das Berliner Landgericht die dauerhafte Unterbringung des Täters in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Der gebürtige Heidelberger habe seine Lebensgefährtin und die gemeinsamen Kinder in einem krankhaften Wahn mit Armbrust und Messer umgebracht. Ohne Behandlung sei der Mann gefährlich für die Allgemeinheit, so das Gericht.
Grausame Tat, rechtlich aber kein Mord
Der Täter hatte seine 31 Jahre alte Partnerin sowie die fünf und sechs Jahre alten Mädchen laut Urteil im Oktober 2024 in der Wohnung der Familie in Berlin-Marzahn attackiert. Objektiv sei die Tat grausam, aber die subjektive Seite liege nicht vor, so der Richter. "Wenn man Wahn attestiert, kann man nicht von absichtlichem Quälen ausgehen." Wegen der erheblichen Erkrankung könne der 37-Jährige nicht bestraft werden. Rechtlich liege ein Totschlag in drei Fällen vor. Ein Mordmerkmal sei "krankheitsbedingt nicht erfüllt". Die Deutsche Presse-Agentur hatte zuerst von einem 42-jährigen Verdächtigen berichtet.
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Täter muss in Psychiatrie
Die Leichen der Frau und der beiden Kinder waren am 3. November 2024 in der Wohnung gefunden worden. Der mutmaßliche Täter war zu diesem Zeitpunkt den Ermittlungen nach nicht mehr in Berlin. Nach seiner Festnahme in Heidelberg wurde der Verdächtige zurück nach Berlin gebracht. Bis zur Verhandlung befand er sich in Untersuchungshaft. Bereits während des Prozesses wurde er auf Antrag seiner Anwältin vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.
Der 37-Jährige habe sich über Jahre hinweg dem "Müßiggang" hingegeben, hieß es weiter im Urteil. Um seine Kinder habe er sich gekümmert. Bereits vor einigen Jahren habe sich eine psychische Erkrankung manifestiert. Er habe zurückgezogen gelebt, die Frau habe ihn abgeschirmt. "Im Sommer 2024 kam es zu einer Verschlechterung, es bildete sich ein Wahn heraus." Der Familienvater habe nur noch Gefahren für sich und seine Kinder gesehen.