Schild mit Hinweis auf Geflügelpest

Aufstallungspflicht kommt

Vogelgrippe im Tierpark Walldorf - Laufvögel verendet

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Ninja Degen
Bild Ninja Degen, SWR Studio Mannheim

Die Geflügelpest - auch Vogelgrippe genannt - hat den Tierpark Walldorf erreicht. Zwei Nandus waren verendet. Der Rhein-Neckar-Kreis will Geflügel jetzt vor Wildvögeln schützen.

Im Tierpark in Walldorf (Rhein-Neckar-Kreis) ist ein Nandu verendet, bei dem das Virus jetzt nachgewiesen wurde. Ein weiterer verendeter Vogel wird zurzeit noch im Labor untersucht. Die auch als Vogelgrippe bezeichnete Geflügelpest breitet sich seit Anfang des Jahres in Baden-Württemberg aus.

Aufstallungspflicht im ganzen Rhein-Neckar-Kreis

Die Aufstallungspflicht für Geflügel wird laut Verwaltung ab Mittwoch, den 8. März, auf den gesamten Rhein-Neckar-Kreis ausgeweitet.Sie gilt für Geflügel, also Hühner, Trut- und Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Enten, Gänse, Strauße, Emus und Nandus.

Tierpark Walldorf: Sperrung und weitere Maßnahmen

Der Tierpark Walldorf wurde durch das Veterinäramt gesperrt. Maßnahmen sollen die weitere Ausbreitung des Virus verhindern. Dazu gehört neben der Desinfektion auch, dass dort lebende Vögel in kurzen Abständen auf das Geflügelpestvirus untersucht werden.

Heidelberger Zoo: Vögel in Häuser oder Ställe

Als Vorsichtsmaßnahme bringt auch der Zoo Heidelberg seine Vögel in Häuser oder Ställen unter. Dort ist bisher aber noch kein Fall der Vogelgrippe aufgetreten. Die Volieren werden außerdem laut Zoo mit Planen abgedecket und die Wasserflächen trockengelegt, um keine Wildvögel anzuziehen.

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Weitere Fälle in Brühl und Dossenheim

Bereits Mitte Februar 2023 war ein Fall von Geflügelpest bei einem Wanderfalken in Brühl im Rhein-Neckar-Kreis bestätigt worden. Einige Tage später wurde an der Schleuse Schwabenheim in Dossenheim (Rhein-Neckar-Kreis) eine tote Möwe aufgefunden. Auch bei diesem Tier wurde Anfang März das Virus nachgewiesen.

Tiere vor Kontakt zu Wildvögeln schützen

Das Geflügel muss laut Kreis in geschlossenen Ställen gehalten werden. Eine Alternative sei eine überstehende, dichte Abdeckung sowie eine Seitenbegrenzung, die vor dem Kontakt zu Wildvögeln schützt. Außerdem seien Geflügelausstellungen und ähnliche Veranstaltungen im Kreis untersagt. Die Allgemeinverfügung des Kreises ist befristet und gilt zunächst bis zum 11. April 2023.

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