Der erste verkaufsoffene Sonntag am 16. Juni 2024 kommt damit nicht zustande, der zweite verkaufsoffene Sonntag am 6. Oktober 2024 zur Aktion "Schmecken und Genießen" findet aber statt. Zudem kann es noch verkaufsoffene Sonntag in den Stadtteilen geben. Das Abstimmungsergebnis im Gemeinderat: 23 zu 20.
Grüne stimmten dagegen
Die Grünen-Fraktion ging bei ihrer Entscheidung davon aus, dass ein weiterer verkaufsoffener Sonntag die strukturellen Probleme der Mannheimer Innenstadt nicht löst. Den Arbeitnehmern sei das außerdem nicht zuzumuten.
Mannheims Innenstadt hat in den vergangenen Jahren Umsatz an andere Städte in der Region, auch in der Pfalz, verloren. Das hat eine Untersuchung ergeben, die Oberbürgermeister Christian Specht (CDU) gegenüber der Presse zitierte. Eine Umlandumfrage hatte schon 2023 deutliche Kritik an der Attraktivität der Mannheimer Innenstadt zu Tage gebracht.
SPD: Gewerkschaften nicht einbezogen
Die SPD nannte die Argumente der Kirchen nachvollziehbar, die grundsätzlich gegen verkaufsoffene Sonntage sind. Vor allem aber stellt sich die SPD-Fraktion hinter die Argumente der Gewerkschaft ver.di, die sich um die Arbeitnehmer sorgt. Zudem seien die Gewerkschaften im Vorfeld nicht einbezogen worden.
Die Linken hoben auf die Freizeit der Beschäftigten am Sonntag ab, der Sonntag sei der einzige Tag, um sich zu treffen.
Zur Bundesgartenschau waren es drei Sonntage
Bereits im vergangenen Jahr waren die verkaufsoffenen Sonntage ein Thema in Mannheim. Letztendlich hatte sich der Gemeinderat wegen der BUGA23 in Mannheim zu drei verkaufsoffenen Sonntagen durchgerungen. Damit soll jetzt Schluss sein.
In der Diskussion stehen sich bei den Interessenverbänden zwei Seiten gegenüber: Als Befürworter die Industrie- und Handelskammer, der Einzelhandelsverband Nordbaden sowie die Werbegemeinschaft Mannheim City und als Gegner die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die beiden großen christlichen Kirchen.
Rechtlich drei verkaufsoffene Sonntage erlaubt
Das Ladenöffnungsgesetz lässt in Baden-Württemberg nur drei verkaufsoffene Sonntage pro Jahr zu. Sie müssen einen Anlass wie Feste, Märkte oder Messen haben.