Hatespeech, Pöbeleien und Drohungen

Treten bei den nächsten Kommunalwahlen in Baden-Württemberg weniger Kandidaten an?

Stand

Anfeindungen gegen Kommunalpolitikerinnen und -politiker auf Social Media könnten laut BW-Gemeindetag viele davon abhalten, künftig für Gemeinde- und Stadtratswahlen zu kandidieren.

Hasskommentare, Pöbeleien und in einzelnen Fällen sogar Schläge, Vandalismus und Sachbeschädigung: Laut baden-württembergischem Gemeindetag werden Kommunalpolitikerinnen und -politiker immer häufiger Opfer von Gewalt. Der Gemeindetag befürchtet deshalb, dass sich das negativ auf die Kommunalwahl im kommenden Jahr auswirken könnte - und sich deshalb weniger Menschen aktiv in die Politik einbringen wollen. Noch Anfang des Jahres verzeichnete das Innenministerium allerdings einen leichten Rückgang der Hassdelikte gegen Menschen mit Mandat oder Amt im Land.

Gemeindetagspräsident Steffen Jäger spricht gegenüber dem SWR von einer unguten Entwicklung, weil der Respekt gegenüber Menschen, die Verantwortung tragen, abnehme. Wegen entsprechender Kommentare in den sozialen Medien werde es immer schwieriger, Listen für Gemeinderatswahlen zu besetzen, so Jäger

Steffen Jäger, der Präsident und Hauptgeschäftsführer des Gemeindetags Baden-Württemberg (Archivfoto) - Äußert sich über die Situation in den Kommunen.
Steffen Jäger, Präsident und Hauptgeschäftsführer des Gemeindetags BW spricht von einer negativen Entwicklung bei den Gemeinderatswahlen

Höchststand der Gewalt gegen öffentlichen Dienst in BW

Nicht nur Gemeinde- und Stadträte sind demnach immer häufiger mit Gewalt konfrontiert. 2022 hatten die Angriffe auf Beschäftigte im öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg einen neuen Höchststand erreicht. Laut Innenministerium sind rund 1.200 Beschäftigte im öffentlichen Dienst im vergangenen Jahr Opfer von Gewalttaten geworden - gleichzeitig gab es 57 Fälle von Hasskriminalität gegen Bürgermeister oder kommunale Mandatsträger wie Gemeinderäte. Zu den Mitarbeitenden im öffentlichen Dienst zählen laut Ministerium auch Lehrerinnen und Lehrer, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Krankenhäusern, Jobcentern oder Bürgerämtern. Im Jahr 2021 waren 1.041 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes Opfer von Gewalt geworden.

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Änderung der Kommunalwahlordnung um Kandidierende zu schützen

Bei der nächsten Kommunalwahl müssen Bewerberinnen und Bewerber für die Gremien wegen drohender Gewalt nicht mehr ihre volle Anschrift auf dem Stimmzettel angeben. Das Innenministerium hatte dazu kürzlich die Kommunalwahlordnung entsprechend geändert. Statt der vollständigen Adresse wird bei Bürgermeisterwahlen laut neuer Ordnung nur noch der Wohnort angeben. Bei Gemeinderats- und Ortschaftsratswahlen werde zusätzlich der Ortsteil angegeben, da dies für die Wählerinnen und Wähler ein maßgebliches Entscheidungskriterium darstellen könne.

Jäger begrüßte die Änderung gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. "Sie kann dazu beitragen, Kandidatinnen und Kandidaten sowohl im Haupt- und Ehrenamt ein Stück weit mehr zu schützen", sagte der Gemeindetagspräsident de. Er sei optimistisch, dass sich "gute und hinreichend viele Personen finden, die für das Allgemeinwohl in ihrem Wohnort eintreten möchten", auch wenn es künftig weniger Kandidierende sein könnten. Innenminister Thomas Strobl (CDU) begründete die Änderung mit immer häufigeren Angriffen auf Kommunalpolitiker.

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