Die Vogelgrippe hat den Bodenseekreis erreicht. Das H5N1-Virus ist bei einem verendeten Vogel am Bodensee nachgewiesen worden. Eine Mantelmöwe, die Ende Dezember in Friedrichshafen gefunden wurde, sei mit dem hochansteckenden Geflügelpestvirus infiziert gewesen, heißt es in einer Mitteilung des Landratsamtes. Das Veterinäramt des Kreises rechnet damit, dass sich das Virus unter Wasservögeln in der Region weiter ausbreiten wird.
Kein Kontakt zu Wildvögeln
Die Vogelgrippe ist für den Menschen nicht gefährlich, stellt aber für Geflügel wie Hühner oder Puten eine große Gefahr da. Wer Geflügel hält - gewerblich oder privat - soll deshalb sicherstellen, dass seine Tiere keinen Kontakt zu Wildvögeln haben und besonders auf Hygiene achten. Eine Stallpflicht gilt aber derzeit nicht.
Veterinäramt beobachtet die Lage genau
"Die Vogelgrippe gehört mittlerweile leider einfach dazu. Wir müssen jedes Jahr damit rechnen. Deshalb schauen wir ganz genau aufs Geschehen und ordnen je nach Lage Maßnahmen an", sagt Lars Gäbler vom Landratsamt des Bodenseekreises. "Im Moment gibt es erst einen Fall und keinen größeren Ausbruch, deshalb ist eine Stallpflicht aktuell noch nicht notwendig." Es könne aber sein, dass es auch in diesem Jahr zu einer Stallpflicht kommt. Zuletzt hatte der Bodenseekreis nach einem Vogelgrippe-Ausbruch im Jahr 2023 Stallpflicht für Geflügel angeordnet.
Im Kreis Biberach müssen Vögel länger im Stall bleiben Stallpflicht wegen Vogelgrippe endet am Bodensee
Am Bodensee darf Nutzgeflügel wieder an die frische Luft. Im Bodenseekreis und im Kreis Konstanz wird die Stallpflicht aufgehoben. Im Kreis Biberach ist es noch nicht so weit.
Vogelgrippe-Fälle hatte es in den vergangenen Wochen bereits in den Schweizer Kantonen Thurgau und Schaffhausen gegeben. In Baden-Württemberg wurden im Kreis Schwäbisch Hall vor wenigen Tagen 50.000 Tiere getötet, nachdem die Vogelgrippe in einem Putenmastbetrieb ausgebrochen war.