Warnung an alle Geflügelhalter

Vogelgrippe bei toter Möwe am Bodensee nachgewiesen

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Autor/in
Corinna Scheller
SWR-Redakteurin Corinna Scheller Autorin Bild

Bei einer toten Mantelmöwe vom Bodensee ist das Vogelgrippevirus nachgewiesen worden. Das teilte das Landratsamt des Bodenseekreises mit. Nun müssen Geflügelhalter achtsam sein.

Die Vogelgrippe hat den Bodenseekreis erreicht. Das H5N1-Virus ist bei einem verendeten Vogel am Bodensee nachgewiesen worden. Eine Mantelmöwe, die Ende Dezember in Friedrichshafen gefunden wurde, sei mit dem hochansteckenden Geflügelpestvirus infiziert gewesen, heißt es in einer Mitteilung des Landratsamtes. Das Veterinäramt des Kreises rechnet damit, dass sich das Virus unter Wasservögeln in der Region weiter ausbreiten wird.

Kein Kontakt zu Wildvögeln

Die Vogelgrippe ist für den Menschen nicht gefährlich, stellt aber für Geflügel wie Hühner oder Puten eine große Gefahr da. Wer Geflügel hält - gewerblich oder privat - soll deshalb sicherstellen, dass seine Tiere keinen Kontakt zu Wildvögeln haben und besonders auf Hygiene achten. Eine Stallpflicht gilt aber derzeit nicht.

Veterinäramt beobachtet die Lage genau

"Die Vogelgrippe gehört mittlerweile leider einfach dazu. Wir müssen jedes Jahr damit rechnen. Deshalb schauen wir ganz genau aufs Geschehen und ordnen je nach Lage Maßnahmen an", sagt Lars Gäbler vom Landratsamt des Bodenseekreises. "Im Moment gibt es erst einen Fall und keinen größeren Ausbruch, deshalb ist eine Stallpflicht aktuell noch nicht notwendig." Es könne aber sein, dass es auch in diesem Jahr zu einer Stallpflicht kommt. Zuletzt hatte der Bodenseekreis nach einem Vogelgrippe-Ausbruch im Jahr 2023 Stallpflicht für Geflügel angeordnet. 

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