Die Vogelgrippe in Südbaden breitet sich aus. Für die Hühner von Landwirt Jonas Kaufmann in Efringen-Kirchen bedeutet das Stallpflicht.

Im Kreis Biberach müssen Vögel länger im Stall bleiben

Stallpflicht wegen Vogelgrippe endet am Bodensee

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Am Bodensee darf Nutzgeflügel wieder an die frische Luft. Im Bodenseekreis und im Kreis Konstanz wird die Stallpflicht aufgehoben. Im Kreis Biberach ist es noch nicht so weit.

Im Bodenseekreis hat am Sonntag die Stallpflicht für Geflügel wegen der Vogelgrippe geendet. Im Kreis Konstanz ist es am Montag so weit. In Teilen des Kreises Biberach müssen die Tiere noch etwas länger im Stall bleiben.

Seit Wochen keine neuen Fälle am deutschen Bodenseeufer

Im Kreis Konstanz gab es laut Landratsamt in den vergangenen vier Wochen keinen erneuten Virusnachweis. Ähnlich sieht es im Bodenseekreis aus. Dort wurde dem Landratsamt zufolge seit Februar die Vogelgrippe bei insgesamt 25 Lachmöwen nachgewiesen. Weil das Auftreten weiterer Fälle aber nicht ausgeschlossen werden könne, sei weiterhin Vorsicht geboten. So seien erst Anfang Mai in der Rheinmündung im österreichischen Vorarlberg 180 Lachmöwen an der Vogelgrippe verendet.

Stallpflicht in Teilen des Kreises Biberach

Im Landkreis Biberach dagegen breitete sich zuletzt die Vogelgrippe weiter aus. Laut Landratsamt wurden neun weitere Möwen mit dem Geflügelpestvirus infiziert, sie wurden tot am nördlichen Federsee und in Laupheim gefunden. Außerdem gab es Geflügelpestausbrüche in den Landkreisen Alb-Donau und Neu-Ulm, insbesondere in der Nähe der Landkreisgrenze. Für weite Teile des Landkreises wurde darum zum Schutz von Hausgeflügel eine Stallpflicht angeordnet. Sie gilt vorerst bis zum 9. Juni. Auf einer interaktiven Karte des Landwirtschaftsministeriums ist zu sehen, welche Städte und Gemeinden noch von der Stallpflicht betroffen sind.

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