Überwachungszone gilt für rund 500 Betriebe

Vogelgrippe im Kreis Schwäbisch Hall: Über 50.000 Tiere getötet

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In einem Mastbetrieb im Kreis Schwäbisch Hall ist die Vogelgrippe ausgebrochen. Erst ist der Betrieb nach dem Verdacht geschlossen worden, jetzt wurden die Tiere getötet.

Der Verdacht der hoch ansteckenden Vogelgrippe (Influenzavirus vom Subtyp H5N1) hat sich in einem Putenmastbetrieb im Kreis Schwäbisch Hall bestätigt. Der Betrieb mit rund 51.000 Tieren musste zunächst nach dem Verdacht auf die Grippe gesperrt werden, jetzt wurde das Virus im Labor nachgewiesen, teilte das baden-württembergische Landwirtschaftsministerium mit. Nach SWR-Informationen befindet sich der Betrieb in Ilshofen. Um eine weitere Ausbreitung des Virus zu vermeiden, wurden alle Tiere getötet. Das schreibt die Geflügelpest-Verordnung vor.

Schutzzone und Überwachungszone im Kreis Schwäbisch Hall eingerichtet

Um den Ausbruchsbetrieb gilt eine Schutzzone von drei Kilometern und eine Überwachungszone von zehn Kilometern. In diesen Zonen muss Geflügel in festen Ställen untergebracht sein. Betroffen sind die Gemeinden Gerabronn, Ilshofen, Kirchberg/Jagst und Wolpertshausen, heißt es in der Allgemeinverfügung des Landratsamtes. In der Überwachungszone gebe es 527 Betriebe mit rund 270.000 Tierplätzen, hieß es vom Landratsamt. 

Es macht einem natürlich Angst und Sorge, wenn das Ganze näher kommt.

Vogelgrippe trotz Stallhaltung

Die zuständigen Tiergesundheitsbehörden vor Ort sind momentan damit beschäftigt, eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Jetzt gelte es "mehr denn je, die Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten", sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk (CDU).  

Der betroffene Betrieb hatte seine Tiere laut Ministerium nur in Ställen gehalten. Das Landratsamt Schwäbisch Hall versucht deshalb, die Ursache für die Infektion mit dem Virus zu finden.

Vorsicht vor Vogelgrippe für private Tierhalter 

Da auch private Geflügelhalter Überträger der Vogelpest sein können, gelten auch für sie strenge Vorgaben. Da die Geflügelpest in Europa im vergangenen Jahr ganzjährig und nicht nur saisonal festgestellt wurde, ruft das BW-Landwirtschaftsministerium dazu auf, die Sicherheitsmaßnahmen fortlaufend konsequent einzuhalten. 

Der direkte Kontakt zwischen Geflügel und sonstiger gehaltener Vögel mit Wildvögeln muss unbedingt verhindert werden, so Hauk. Diese Regeln gelten insbesondere auch für Hobby- und Freizeithaltungen, die sich vor einem Seucheneintrag schützen müssen.

Die Vogelgrippe war im Kreis Schwäbisch Hall zuletzt im April 2023 in einem Betrieb festgestellt worden. Damals wurden fast 9.000 Tiere gekeult. Für den Menschen ist die Vogelgrippe in der Regel ungefährlich.

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