Interview zu Heizkosten (Foto: picture-alliance / Reportdienste, picture alliance dpa  Fabian Sommer)

Mieter in Gerolstein frieren

Was tun, wenn der Vermieter die Heizung nicht anstellt?

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In einer Siedlung in Gerolstein bleiben seit Wochen die Heizungen kalt. Trotz Beschwerden reagiert der Vermieter zögerlich. Das sei menschenverachtend sagt der Mieterverein Trier.

Der Fall aus Gerolstein hat es bis auf den Schreibtisch von Anita Merten-Traut geschafft. Sie ist Geschäftsführerin des Mietervereins Trier. Im SWR Aktuell Interview kritisiert sie das Vorgehen des Vermieters scharf.

Interview Mieterschutzbund (Foto: SWR)
Anita Merten-Traut vom Mieterverein Trier hat auch die kältegeplagten Mieter der Gerolsteiner Siedlung beraten. Sie sagt, das Vorgehen des Vermieters sei ein krasser Einzelfall.

SWR Aktuell: In Gerolstein bleiben in einer Siedlung seit Wochen die Heizungen aus trotz herbstlicher Temperaturen. Wie kommentieren sie das Verhalten des Vermieters?

Anita Merten-Traut: Das geht gar nicht, wenn jemand nicht in der Lage oder bereit ist, den Mietern ein Grundbedürfnis zu erfüllen. Die wollen ja nichts Besonderes oder irgendwelche Sonderwünsche vom Vermieter, die wollen ja schlichtweg eine beheizte Wohnung. Gottseidank ist das ein krasser Einzelfall.

"Das grenzt schon an Menschenverachtung!"

SWR Aktuell: Ab welcher Temperatur müssen Vermieter die Heizung anstellen?

Anita Merten-Traut: Wenn die Temperatur in der Wohnung drei Tage hintereinander unter 20 Grad liegt. Das gilt übrigens für das ganze Jahr auch bei einem Kälteeinbruch beispielsweise im August. Bei weniger als 20 Grad muss die Heizung angestellt werden, sonst hat der Mieter Anspruch auf Mietminderung.  

SWR Aktuell: Was können Mieter dann tun, wenn die Heizung trotzdem aus bleibt?

Anita Merten-Traut: Zunächst muss man dem Vermieter den Mangel anzeigen und eine Frist zur Behebung setzen. Bei Temperaturen unter 20 Grad darf ich weniger Miete zahlen. Die Minderung tritt per Gesetz schon ein, wenn der Mangel da ist. Bei 19 Grad in der Wohnung sind wir bereits bei 20 Prozent Mietminderung, bei 18 Grad geht es schon um 30 bis 40 Prozent.

"Wohnungen mit Temperaturen von 17, 16 oder 15 Grad gelten laut Urteil des Bundesgerichtshofs als unbewohnbar."

SWR Aktuell: In der Siedlung in Gerolstein reagiert der Vermieter laut Auskunft der Mieter seit Wochen nicht auf die Bitten, die Heizung anzustellen. Die Mieten wurden ja auch teilweise schon gemindert. Was könnte man im nächsten Schritt tun?

Anita Merten-Traut: Eine weitere Möglichkeit wäre, eine einstweilige Verfügung beim zuständigen Amtsgericht zu erwirken. Das bedeutet mit dem Antrag, den Vermieter zu verurteilen, die Wohnung so zu beheizen, dass mindestens 20 Grad erreicht werden. Und die Androhung ist dann jeweils ein Bußgeld für jeden Tag der Zuwiderhandlung. Das können dann Bußgelder zwischen 10.000 und 50.000 Euro pro Tag sein.

SWR Aktuell: Wie oft kommt so ein Fall denn vor?

Anita Merten-Traut: Das ist schon ein krasser Fall aber nicht die Regel. Es gibt immer Vermieter, die etwas schwerfälliger sind und mal einen Anstoß brauchen. Oft ist es aber schon mit einem Schreiben durch uns getan. 

 

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