Das Verwaltungsgericht in Koblenz hat nach Angaben des Unternehmers am Mittwoch vorerst mitgeteilt, dass es in dem Verfahren eine Reihe von Formfehlern gebe.
Es geht um eine Rampe für Rollstühle
Bislang können Rollstuhlfahrer die Büros im Gebäude nur schwer erreichen, erklärt der Geschäftsführer des Unternehmens in Bad Sobernheim. Es gebe lediglich einen Zugang über die Werkstatt, die jedoch unter anderem durch schwere Brandschutztüren geschützt sei.
Deswegen möchte der Unternehmer von der Straße aus eine Rampe in das Gebäude bauen lassen. Die zuständige Verbandsgemeinde Nahe-Glan hat dies jedoch als Vertreterin der Kommune abgelehnt. Daraufhin hatte sich der Geschäftsführer an den Kreisrechtsausschuss des Kreises Bad Kreuznach gewandt und Widerspruch eingelegt. Der Ausschuss gab dem statt.
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Stadtbürgermeister hält Straße in Bad Sobernheim für zu eng
Das wiederum wollte die Verbandsgemeinde Nahe-Glan nicht akzeptieren und klagte deshalb gegen den Kreisrechtsausschuss. Nach Angaben des Bad Sobernheimer Stadtbürgermeisters gibt es bereits barrierefreie Zugänge, über die das Fabrikgebäude erreichbar sei. Außerdem grenze das Gebäude direkt an die Straße. Wenn die Rampe dort gebaut würde, würde die Straße an dieser Stelle zu eng.
Wie der Unternehmer nach dem Gerichtstermin dem SWR gegenüber jedoch mitteilte, sei die Begründung der Straßenbreite nicht mehr haltbar. Der Richter habe festgestellt, dass die Straße breit genug sei. Eine andere Begründung, die den Bau der Rampe verhindern könne, gebe es nicht, so der Unternehmer.
Genehmigung könnte weitere Anfragen zur Folge haben
Die Straßenbreite war aber nicht die einzige Begründung, warum die VG den Bau der Rampe bisher abgelehnt hat. Wenn man dem Unternehmen die Rampe nun erlauben würde, müsste man ähnliche Anfragen künftig auch genehmigen, so der Bürgermeister. Dann bestehe die Gefahr, dass die Straße für den Verkehr nicht mehr genutzt werden könne. Wie es in dem Fall nun weitergeht, ist noch nicht klar.
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