Kinder ohne Masernimpfung haben keinen Anspruch auf einen Kita-Platz - so hat es das Mainzer Verwaltungsgericht entschieden.  (Foto: IMAGO, xUtexGrabowsky/photothek.netx)

Ohne Impfung oder Bescheinigung keine Betreuung

Masernimpfpflicht: Gericht gibt Mainzer Kita Recht

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Katja Jorwitz
SWR4 Moderatorin Katja Jorwitz (Foto: SWR, SWR -)

Ein Mainzer Elternpaar will seine Kinder nicht gegen Masern impfen lassen. Die Kita entscheidet daraufhin, die Kinder nicht weiter zu betreuen. Zu Recht, hat das Mainzer Verwaltungsgericht jetzt entschieden.

Die Kinder des Paares waren im November 2023 zunächst ohne Masernimpfung in einer Mainzer Kindertagesstätte untergebracht. Die Eltern hatten ärztliche Bescheinigungen vorgelegt. In diesen stand, dass die Kinder zum damaligen Zeitpunkt nicht geimpft werden konnten.

Atteste gegen Masernimpfung reichen nicht aus

Als diese befristeten Bescheinigungen abliefen, teilte die Kita den Eltern mit, dass die Kinder ab Ende Februar nicht weiter betreut werden könnten. Daraufhin legten die Eltern weitere befristete Bescheinigungen vor. Die akzeptierten die Kita-Verantwortlichen diesmal aber nicht. Die Begründung: In den Attesten würden keine medizinischen Gründe gegen eine Masernimpfung dargelegt.

Eltern wehren sich gegen Entscheidung von Mainzer Kita

Daraufhin zogen die Eltern vor das Mainzer Verwaltungsgericht. Sie sind der Meinung, dass ihre Kinder einen Anspruch auf den Kita-Platz hätten und weiter betreut werden müssten.

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Kein Recht auf Kita-Platz ohne Masernimpfung

Das Verwaltungsgericht stellte nun fest: Kinder haben nur dann das Recht in einer Kita betreut zu werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass sie ausreichend gegen Masern geimpft beziehungsweise immun dagegen sind. Ausnahmen gebe es nur dann, wenn ein Arzt oder eine Ärztin bescheinige, dass das Kind aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden könne.

Dem Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz steht ohne einen Masernschutz ein gesetzliches Betreuungsverbot entgegen.

In den vorgelegten Attesten stehe nicht, welche medizinischen Gründe konkret gegen eine Impfung sprächen. Sie stützten sich allein auf die Angaben der Eltern. Allgemeine Bedenken gegen die Masernimpfung reichen aber nach Entscheidung des Gerichts nicht aus, um Kinder von der Impfpflicht zu befreien.

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