Nach Angaben der Staatsanwaltschaft gibt es laut Obduktion keine Hinweise auf Fremdeinwirkung – also einen Stoß oder Schlag. Auch eine Vorerkrankung konnte bislang nicht festgestellt werden. Das vollständige Gutachten muss laut Staatsanwaltschaft aber noch abgewartet werden. Außerdem seien noch nicht alle Zeugen des Vorfalls vernommen worden. Es muss zum Beispiel noch geklärt werden, wie der Junge ins Becken gelangt ist.
Dabei geht es unter anderem darum, ob jemandem Fahrlässigkeit vorgeworfen werden muss. Bisher gehen Polizei und Staatsanwaltschaft davon aus, dass das Kind vermutlich in das Becken gefallen ist. Wer das Kind ins Schwimmbad begleitet hat, ist nicht bekannt. Die Polizei will dazu vorerst keine Angaben machen.
Junge konnte erst wiederbelebt werden
Wie die Polizei mitteilt, war der Vierjährige am Dienstag, den 14. Juni, in einem Becken des Nieder-Olmer Freibads entdeckt worden. Das Kind trieb leblos im Wasser. Mitarbeitende des Schwimmbads leisteten sofort Erste Hilfe. Laut Polizei gelang es ihnen, den Vierjährigen wiederzubeleben.
Der Rettungsdienst brachte den Jungen dann in die Uni-Klinik Mainz. Dort kam er auf die Intensivstation. Allerdings starb der Vierjährige am vergangenen Donnerstag, wie die Polizei mitgeteilt hat.