Die Hinterbliebenen - Luises Eltern und eine weitere Angehörige - haben vor dem Landgericht Koblenz eine Zivilklage gegen die beiden mutmaßlichen Täterinnen, die minderjährig sind, eingereicht. Das hat ein Gerichtssprecher am Dienstag dem SWR bestätigt.
Für die erlittenen Qualen des zwölfjährigen Mädchens fordert die Familie unter anderem ein Schmerzensgeld von insgesamt 140.000 Euro (50.000 Euro sowie jeweils 30.000 Euro Hinterbliebenengeld). Luises Angehörige machen laut Gericht geltend, bis heute erheblich unter dem Tod von Luise zu leiden.
Ein Jahr nach der Tat: Was heute bekannt ist Erster Todestag: Alles Wichtige zum Fall der getöteten Luise aus Freudenberg
Es ist ein Fall, der bewegt - auch ein Jahr danach: Die zwölfjährige Luise wurde vermutlich von zwei Mädchen getötet. Wir geben einen Überblick, was bis heute bekannt ist.
Tat wird zwei Mädchen zur Last gelegt
Zwei Mädchen im Alter von damals 12 und 13 Jahren hatten gestanden, Luise am 11. März 2023 erstochen zu haben. Das Mädchen war laut Obduktion verblutet, ihre Leiche wurde einige Kilometer entfernt von ihrem Zuhause in einem Waldstück im Kreis Altenkirchen bei Friesenhagen gefunden. Daher ist jetzt auch das Landgericht Koblenz zuständig.
Die brutale Tat, das junge Opfer und das kindliche Alter der mutmaßlichen Täterinnen hatten bundesweit für Entsetzen gesorgt. Einen Strafprozess gibt es aber nicht, weil die beiden mutmaßlichen Täterinnen noch keine 14 Jahre alt und damit noch strafunmündig waren. Die Ermittlungen waren im September 2023 eingestellt worden.
Fall Luise: Kein Strafprozess, aber vielleicht Zivilverfahren
Anders als im Strafrecht können Kinder, die älter als sieben Jahre sind, in einem Zivilprozess für unerlaubte Handlungen haftbar gemacht werden. Diesen Weg gehen jetzt Luises Eltern: Sie verklagen die beiden Mädchen nach dem Tod ihrer Tochter gemeinschaftlich auf Schmerzensgeld und Hinterbliebenengeld.
Ein Gerichtssprecher sagte dem SWR, eine der beiden mutmaßlichen Täterinnen habe erklärt, sich nicht verteidigen zu wollen. Damit habe sie den Sachverhalt so akzeptiert, wie er in der Klage beschrieben ist. Das andere Mädchen habe zwar zugegeben, an der Tötung von Luise beteiligt gewesen zu sein, es bestreite aber bestimmte Einzelheiten der Klageschrift.
Richter müssen "Verantwortungsreife" der Mädchen klären
Noch ist nicht bekannt, ob es zu einer öffentlichen Verhandlung vor dem Landgericht Koblenz kommen wird. Möglich sei auch ein Vergleich zwischen den Eltern und den beiden Mädchen, sagte der Sprecher des Landgerichts Koblenz dem SWR. Wenn es keine Einigung gibt, würde Luises Tod aber doch noch vor einem Gericht aufgearbeitet.
Sollte es zu einem Verfahren kommen, dann müssten die Richter einen wichtigen Punkt klären: Sie könnten die beiden Mädchen nur dann zu Schmerzensgeld und Hinterbliebengeld verurteilen, wenn diese bei der Tat die "nötige Verantwortungsreife" hatten - also die Einsicht, dass das, was sie gemacht haben, falsch ist.
Wenn die Richter zu dieser Überzeugung kommen und die mutmaßlichen Täterinnen verurteilen, müssen diese laut Gericht das Schmerzensgeld und das Hinterbliebenengeld zahlen, sobald sie selbst ein Einkommen haben. Ihre Eltern müssten das nicht für sie tun.