Bei einer Kontrolle an der deutsch-tschechischen Grenze im Oktober vergangenen Jahres war die Westpfälzerin zunächst wegen Drogen im Blut aufgefallen. Zollbeamte fanden bei einer Durchsuchung ihres Autos dann 347 Corona-Impfaufkleber sowie 33 Einlegeblätter für Impfausweise. Die Ermittler gingen davon aus, dass die Westpfälzerin illegalen Handel damit betreiben wollte. Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern erhob Anklage wegen Unterschlagung.
Zu wenige Beweise - Verteidigung schlägt Auflage vor
Vor dem Amtsgericht Kusel gab die Angeklagte am vergangenen Dienstag an, die Impfaufkleber sowie die Einlegeblätter versehentlich bei ihrem ehemaligen Arbeitgeber, dem Impfzentrum Kusel, eingesteckt zu haben. Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern warf ihr dagegen vor, diese gestohlen und somit unterschlagen zu haben.
Laut Amtsgericht Kusel habe die Verteidigung aufgrund mangelnder Beweise eine Auflage von 1.500 Euro vorgeschlagen.
Angeklagte muss 1.500 Euro zahlen
Das Amtsgericht Kusel stellte das Verfahren wegen mangelnder Beweise ein. Wie das Amtsgericht bestätigte bekam die Frau zur Auflage 1.500 Euro zu zahlen.