In den sozialen Medien hatte der Fall vor rund zwei Jahren hohe Wellen geschlagen. Auf dem Gelände der Hochschule Kaiserslautern hatte die Polizei damals eine Versammlung junger Menschen aufgelöst. Eine solche war nach der damals geltenden Corona-Verordnung nämlich nicht erlaubt. Allerdings wurden im Anschluss schwere Vorwürfe gegen die Beamten laut.
Gegen Festnahme in Kaiserslautern gewehrt und gefilmt
Auffällig geworden war am 30. Mai 2020 vor allem eine junge Frau. Schon das Amtsgericht Kaiserslautern war zu der Überzeugung gekommen, dass sich die damals 23-Jährige äußerst unkooperativ verhalten, den Polizeieinsatz mit ihrem Handy gefilmt und sich gegen eine Festnahme gewehrt habe. Die Frau wurde deshalb zu sieben Monaten auf Bewährung verurteilt.
Ein Aufschrei war dann durchs Netz gegangen, weil weitere Beteiligte ihrerseits ein Handy-Video von dem Polizeieinsatz im Kaiserslautern hochluden. In Kommentaren unter diesem Video wurde nach Angaben des Oberlandesgerichts Zweibrücken behauptet, ein Polizeibeamter habe die junge Frau massiv körperlich angegangen und das alleine wegen ihrer Hautfarbe.
OLG Zweibrücken: Polizisten haben angemessen reagiert
Die heute 25-Jährige hatte deswegen auch Revision gegen das Urteil des Amtsgerichts Kaiserslautern eingelegt. Der Oberlandesgericht stellte jetzt aber klar, die Polizeibeamten hätten sich nichts zu Schulden kommen lassen. Eine ausführliche Sichtung des damals angefertigten Videomaterials habe ergeben, dass sie sachlich, ruhig und angemessen auf das nicht zu duldende Verhalten der jungen Frau reagiert hätten.
Amtsgericht Kaiserslautern erlässt Strafbefehl wegen Verleumdung
Auf Grundlage dieser Ermittlungen wiesen die Richter in Zweibrücken nicht nur den Einspruch der jungen Frau ab. Vielmehr erging auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern ein Strafbefehl gegen eine weitere Person. Ihr werde unter anderem Verleumdung vorgeworfen, weil sie die Polizisten falsch beschuldigt habe.