Eine Frau sitzt im Auto am Steuer und liest Nachrichten auf ihrem Smartphone. (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Monika Skolimowska)

FAQ: Was ist erlaubt, was ist verboten

11 Dinge, die Sie über Handy-Nutzung am Steuer wissen müssen

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Was darf man mit dem Handy im Auto machen, was ist erlaubt? Die wichtigsten Fragen dazu gibt es in unserem FAQ. Achtung, Spoiler: Viel ist es nicht.

Mit dem Handy am Ohr darf man im Auto nicht telefonieren. Auch, dass man im rollenden Verkehr keine Texte tippen sollte, sagt einem der gesunde Menschenverstand. Dennoch erwischte die Polizei in Trier und Mainz in den vergangenen Wochen mit Hilfe einer neuen Kamera viele Autofahrer, die WhatsApp während der Fahrt nutzten.

Was genau während der Fahrt mit dem Handy verboten, und was erlaubt ist, lesen Sie hier.

  1. Ich benutze mein Handy als Navi. Darf ich es während der Fahrt bedienen?
  2. Darf ich während der Fahrt kurz auf meinem Handy tippen?
  3. Darf ich ein Videotelefonat während der Fahrt machen?
  4. Darf ich das Handy zwischen Ohr und Schulter einklemmen?
  5. Darf ich mit Siri & Co. sprechen?
  6. Darf ich das Handy in der Hand halten ohne etwas damit zu machen?
  7. Darf ich das Handy bedienen, wenn ich mit laufendem Motor am Straßenrand oder auf einem Parkplatz stehe?
  8. Darf ich mein Handy an einer roten Ampel oder im Stau bedienen, wenn ich den Motor komplett ausmache?
  9. Gelten die Regeln nur für Handys?
  10. Gelten die Handyregeln im Straßenverkehr nur für Autos?
  11. Welche Strafen drohen?

1. Ich benutze mein Handy als Navi. Darf ich es während der Fahrt bedienen?

Alena Lagmöller aus der SWR-Rechtsredaktion erklärt: Die Straßenverkehrsordnung (STvO) verbietet eine zu lange Blickabwendung vom Verkehr bei der Bedienung, weil die Gefahr der Ablenkung zu groß ist. Aber was heißt das genau? Eine konkrete Zeitvorgabe gebe es da nicht, sagt Lagmöller. "Als Faustregel darf man von einer nicht länger als einer Sekunde dauernden Blickabwendung ausgehen."

Beispiel: Kurz aufs Handy tippen, um eine Navigation zu starten, ist okay. Das Handy muss dafür aber in einer Halterung fixiert sein, es darf nicht extra in die Hand genommen werden. Wenn vorher ein Code zum Entsperren eingeben werden muss oder gar die Adresse des Zielortes, dann übersteigt das in aller Regel die Dauer eines kurzen Blickes. Am besten schon vor der Fahrt alles vorbereiten.

2. Darf ich während der Fahrt kurz auf meinem Handy tippen?

Siehe Punkt 1 - es macht keinen Unterschied, ob das Navi des Autos bedient wird oder das Handy. Die Regeln bleiben gleich: Es ist nur eine kurze Blickabwendung erlaubt. Und das Handy darf dafür nicht extra in die Hand genommen werden. Einen Anruf entgegennehmen, ist also beispielsweise kein Problem. Per Handy während der Fahrt den nächsten Backpacking-Trip nach Thailand organisieren, geht hingegen nicht.

3. Darf ich ein Videotelefonat während der Fahrt machen?

Ein Videotelefonat während der Fahrt ist verboten. SWR-Rechtsexpertin Alena Lagmöller erklärt: "Anders als bei einem Sprachanruf, involviert die Videotelefonie mehr als nur eine kurze Blickabwendung vom Straßenverkehr." Die Gerichte seien dabei besonders streng. Selbst kurze Blicke aufs Handy sind demnach ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung. Denn das Ablenkungspotential ist höher und bei Dunkelheit müssen sich die Augen mehr anstrengen, um sich dem Wechsel zwischen Fahrbahn und hellem Smartphone-Display anzupassen.

4. Darf ich das Handy zwischen Ohr und Schulter einklemmen?

Nein. Das Handy muss in einer speziellen Halterung befestigt sein und damit sind nicht Schulter, Ohr oder andere Körperteile gemeint. Das hat das Oberste Landgericht von Bayern klargestellt. Dazu zählt auch, dass das Handy nicht einfach auf den Beinen liegen darf. Denn auch so werde die Konzentration beim Fahren negativ beeinflusst, urteilte das Gericht.

5. Darf ich mit Siri & Co. sprechen?

Ja. Alles was mit Sprachsteuerung zu tun hat, ist nach der Straßenverkehrsordnung erlaubt, solange das Gerät eben in einer Halterung befestigt ist. Wenn Sie also Ihr Handy beispielsweise nach dem Wetter in Koblenz fragen, einen Anruf starten oder das Navi per Sprachsteuerung programmieren wollen, ist das unproblematisch.

6. Darf ich das Handy einfach so in der Hand halten ohne etwas damit zu machen?

Ja. Sogar dann, wenn das Gerät zur Kommunikation oder Navigation genutzt wird. Dabei müssen allerdings die geltenden Regeln befolgt werden (siehe Punkt 1 und Punkt 5). Aber: Wenn das Handy dabei ans Ohr gehalten wird, darf die Polizei davon ausgehen, dass es auch zum Telefonieren benutzt wird. Es ist hingegen vollkommen in Ordnung, das Handy zum Laden in eine Powerbank zu stecken oder es einem Beifahrer oder einer Beifahrerin zu geben.

7. Darf ich das Handy bedienen, wenn ich mit laufendem Motor am Straßenrand oder auf einem Parkplatz stehe?

Nein, sämtliche bislang aufgeführten Regeln gelten auch dann, wenn man mit laufendem Motor auf einem Parkplatz oder einem Seitenstreifen hält. Dann ist man faktisch immer noch Verkehrsteilnehmer. Selbst, wenn sich das Auto von allein ausschaltet, darf das Handy erst benutzt werden, wenn der Motor tatsächlich aus ist.

8. Darf ich mein Handy an einer roten Ampel oder im Stau bedienen, wenn ich den Motor komplett ausmache?

Ja, sagt Alena Lagmöller aus der SWR-Rechtsredaktion. Wenn der Motor komplett aus ist, darf das Handy bedient werden. Auch, wenn man dann an der Ampel oder im Stau steht.

Autos stehen im Stau (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Peter Kneffel)
Sobald der Motor aus, darf das Handy uneingeschränkt im Auto benutzt werden.

9. Gelten die Regeln nur für Handys?

Nein. Das Handy ist wohl das elektronische Gerät, das im Straßenverkehr am häufigsten unerlaubt zum Einsatz kommt, aber die Vorschrift bezieht sich auf eine Vielzahl von Geräten. Konkret ist in der Straßenverkehrsordnung von einem elektronischen Gerät, "das der Kommunikation, Information oder Organisation" dient, die Rede.

Darunter fallen dann beispielsweise auch Laptops, Tablets, herkömmliche Navis, Fernseher oder Aufnahmegeräte. Bei der Smartwatch gilt nach Auffassung des ADAC, dass sie genutzt werden darf, solange sie am Handgelenk getragen und per Sprachsteuerung bedient wird.

Das Head-up-Display, das in neueren Autos Informationen direkt in die Windschutzscheibe einblendet, kann laut Straßenverkehrsordnung für fahrtbezogene Angaben (z.B. Geschwindigkeit, Navigationsanzeigen) problemlos genutzt werden.

10. Gelten die Handyregeln im Straßenverkehr nur für Autos?

In der Straßenverkehrsordnung ist im Paragrafen zur Handyregelung grundsätzlich von Fahrzeugen die Rede. Dazu zählen nicht nur Kraftfahrzeuge sondern auch Fahrräder. Das bedeutet, dass auch Fahrradfahrer das Handy oder ein Navi beim Radeln nicht in der Hand halten dürfen. Die Nutzung per Halterung und Sprachsteuerung ist aber möglich. Darauf weist der ADFC hin.

Frau fährt mit einem Fahrrad und Kinderanhänger, telefoniert während der Fahrt mit dem Handy (Foto: picture-alliance / Reportdienste, picture alliance / Jochen Tack)
Wer während des Radfahrens mit dem Handy am Ohr erwischt wird, muss Strafe zahlen.

11. Welche Strafen drohen?

Wer das Handy am Steuer auf verbotene Art und Weise nutzt und dabei erwischt wird, muss mit hohen Strafen rechnen - mindestens mit einem Bußgeld von 100 Euro und mit einem Punkt in Flensburg. Wer durch die Handynutzung andere gefährdet, zahlt 150 Euro, bekommt zwei Punkte und dazu einen Monat Fahrverbot.

Führt die Handynutzung zu einer Sachbeschädigung, muss der Verursacher 200 Euro zahlen und bekommt ebenfalls zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot. Generell gilt: "Wiederholungstäter" müssen mit höheren Strafen rechnen.

Wenn ein Menschen infolge der Handynutzung verletzt wird, kann statt einer Ordnungswidrigkeit eine Straftat vorliegen. Dann droht im schlimmsten Fall eine Freiheitsstrafe.

Verbotene Handynutzung auf dem Fahrrad wird mit 55 Euro bestraft.

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