Ein runder dunkelgrauer Blitzer steht in Mainz am Straßenrand (Foto: SWR)

Seit einem Jahr härtere Strafen für Verkehrssünder

Höheres Bußgeld bringt Städten in RLP Millionen an Mehreinnahmen

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Seit knapp einem Jahr gilt der neue Bußgeldkatalog. Die höheren Strafen für Verkehrsdelikte machen sich auch in den Kassen der Kommunen bemerkbar.

Seit fast einem Jahr werden Verkehrssünder deutlich härter bestraft. Die Einnahmen aus Verwarn- und Bußgeldern, etwa für Falschparken oder zu schnelles Fahren, spülen auch den großen Städten in Rheinland-Pfalz deutlich mehr Geld in die Kassen.

In Mainz, Ludwigshafen, Koblenz, Kaiserslautern und Trier sind die Einnahmen - nach einer Umfrage der Deutschen Presse-Agentur - im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen.

Höhere Bußgelder, aber kaum weniger Vergehen

In allen fünf Städten lassen sich Mehreinnahmen überwiegend auf den neuen Bußgeldkatalog zurückführen. Positive Effekte auf die Verkehrssicherheit oder einen deutlichen Rückgang der Vergehen verzeichnen die meisten Städte allerdings noch nicht.

Im November 2021 war der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten, der deutlich höhere Strafen bei Verkehrsvergehen vorsieht. Parken auf Rad- und Gehwegen oder das Halten und Parken in zweiter Reihe sind beispielsweise deutlich teurer geworden. Ebenso werden Temposünder härter bestraft. Ein Ziel war unter anderem, die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

Mehr Verkehrsverstöße und mehr Zahlungen in Mainz

In Mainz sind sowohl die Anzahl der Verkehrsvergehen als auch die Summe der Zahlungsforderungen in den ersten neun Monaten 2022 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum deutlich gestiegen. Von Januar bis Ende September 2021 verzeichnete die Landeshauptstadt gut 112.700 Fälle und forderte rund 1,7 Millionen Euro von Verkehrssündern ein. 2022 waren es bis Ende September dieses Jahres bereits 4,15 Millionen Euro in fast 130.000 Fällen. Dabei ging es hauptsächlich um Tempo- sowie Parkverstöße.

Klares Plus auch in Ludwigshafen

Ein klares Plus an Einnahmen durch Verkehrssünder verzeichnete auch die Stadt Ludwigshafen: Von Januar bis einschließlich August 2022 hat die Stadt im fließenden Verkehr rund drei Millionen Euro eingenommen - im vergleichbaren Vorjahreszeitraum waren es rund zwei Millionen Euro. Im ruhenden Verkehr sind die Einnahmen von rund 1,16 Millionen Euro auf knapp zwei Millionen Euro gestiegen. Die Anzahl der Vergehen sowie die Häufigkeit der Kontrollen seien nahezu gleich gewesen - also sind laut Stadt die Mehreinnahmen auf die Verschärfung des Bußgeldkatalogs zurückzuführen.

In Ludwigshafen hat sich das Verhalten der Verkehrsteilnehmer tatsächlich geändert - das Parken auf Gehwegen sei um ein Viertel zurückgegangen.

Mehr Einnahmen auch in Kaiserslautern, Koblenz und Trier

In Kaiserslautern ist die Anzahl der Vergehen im ersten Halbjahr 2022 im Vergleich zu den ersten sechs Monaten 2021 leicht zurückgegangen - die Einnahmen sind laut Stadt dennoch deutlich angestiegen. "Die Erhöhung ist auf den neuen Bußgeldkatalog zurückzuführen", heißt es hier.

Während die Stadt Trier im gesamten Jahr 2021 rund 2,1 Millionen Euro eingenommen hat, beziffern sich die Einnahmen durch Verwarn- und Bußgelder bis Mitte Oktober dieses Jahres bereits auf stattliche 3,4 Million Euro.

In Koblenz wurden bis Mitte Oktober bereits rund 1,8 Millionen Euro im Rahmen der Verkehrsüberwachung als Strafen festgesetzt. Im gesamten Jahr 2021 waren es rund 1,6 Millionen Euro. Die Stadt kalkuliert mit rund 2,3 Millionen Euro bis Ende des Jahres, heißt es auf Anfrage. Die Mehreinnahmen lassen sich wie bei den anderen befragten Städten ebenfalls überwiegend auf den neuen Bußgeldkatalog zurückführen.

Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit lassen sich in allen befragten Städten nach Angaben der Verwaltungen noch nicht verzeichnen. Die Verkehrslage müsse längerfristig beobachtet werden, um beim Thema Verkehrssicherheit Bilanz ziehen zu können.

ADAC kritisiert Teile des Bußgeldkatalogs

Der ADAC kritisiert Teile des Bußgeldkatalogs. Es sei eine umfassende Überarbeitung der Verordnung nötig, teilte der Automobilclub mit. "Sie muss durchgängig daran ausgerichtet sein, wie stark der jeweilige Verstoß andere Verkehrsteilnehmer gefährdet", so der ADAC. Beispielsweise dürfe es nur Punkte für Parkverstöße geben, wenn das Verhalten konkret gefährlich war, teilte ein Sprecher mit.

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