Eine Radfahrerin fährt mit einem E-Bike.  Die Zahl der Unfälle mit E-Bikes in Baden-Württemberg hat 2020 stark zugenommen. (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Roland Weihrauch)

E-Bike-Boom auch in RLP

FAQ zum E-Bike fahren - Trends, Sicherheit und Tipps

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Florian Wagner
SWR Autor Florian Wagner (Foto: privat)

Das Jahr 2023 markierte einen Meilenstein für die Fahrradindustrie: Zum ersten Mal wurden laut dem Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) mehr E-Bikes als herkömmliche Fahrräder verkauft.

Verkaufszahlen 2023: Der Siegeszug der E-Bikes

Expertinnen und Experten schreiben diese Entwicklung unter anderem der steigenden Nachfrage nach umweltfreundlichen und effizienten Verkehrsmitteln zu. 2,1 Millionen E-Bikes wurden laut dem ZIV im vergangenen Jahr verkauft. Der Zahl gegenüber stehen 1,9 Millionen klassische Fahrräder. Damit liegen die gesamten Verkaufszahlen von Fahrrädern auf dem Niveau des coronabedingten Boom-Jahres 2020. In die steigenden Zahlen werden auch die Absätze für E-Lastenräder eingerechnet. Deren Marktanteil stieg von 7,5 Prozent (2022) auf 9 Prozent im Jahr 2023.

boomender E-Bike Verkauf  (Foto: SWR)

Unterschied zwischen Pedelec, S-Pedelec und E-Bike

Oftmals werden die Begriffe E-Bike, Pedelec und S-Pedelec synonym verwendet, doch es gibt einen großen Unterschied zwischen den Radtypen.

  • Ein Pedelec (Pedal Electric Cycle) unterstützt den Fahrer nur beim Treten: Der Motor schaltet sich nur ein, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Diese Unterstützung findet nur bis 25 km/h statt.
  • S-Pedelecs unterstützen ebenfalls nur beim Treten, allerdings bis 45 km/h. Deswegen ist für S-Pedelecs ein Führerschein (Klasse AM "Rollerführerschein", in Klasse B enthalten) nötig und es besteht Helmpflicht.
  • Ein E-Bike verfügt über einen Gashebel, mit dem der Fahrer die Geschwindigkeit steuern kann, ohne treten zu müssen. Hier sind 25 km/h die Höchstgeschwindigket. Wie beim S-Pedelec besteht auch beim E-Bike Führerschein- und Helmpflicht.
Was ist der Unterschied zwischen einem E-Bike, einem S-Pedelec und einem Pedelec? (Foto: SWR)

Umgangssprachlich hat sich der Begriff E-Bike für alle drei Typen durchgesetzt.

Mehr Unfälle mit E-Bikes?

Mit der wachsenden Verbreitung von E-Bikes gehen viele davon aus, dass die Anzahl der Unfälle, bei welchen Elektrofahrräder beteiligt sind, ebenfalls steigt. Laut dem rheinland-pfälzischen Innenministerium gab es 2023 in Rheinland-Pfalz 3.362 Unfälle mit Fahrrädern ohne Motor, sowie 648 Unfälle mit Pedelecs. Die beiden anderen Radtypen werden in dieser Statistik nicht geführt, da sie juristisch nicht als Fahrrad angesehen werden.

Durch die Zahlen wird klar: An ca. 16 Prozent der Unfälle mit Fahrrädern waren Pedelecs beteiligt. Häufig von den Unfällen betroffen sind Kinder (Fahrräder ohne Unterstützung) und Seniorinnen und Senioren (Fahrräder mit Unterstützung). In Deutschland besitzen etwa 13 Prozent der Fahrrad-Eigentümer ein Pedelec. Somit liegt die vergleichende Anzahl an Unfällen zwar höher, jedoch spielen viele andere Faktoren wie gefahrene Kilometer und die Nutzungshäufigkeit der Räder eine große Rolle.

Für Unfallforscher Siegfried Brockmann gibt es für die Häufung an Unfällen von Seniorinnen und Senioren eine Erklärung: Viele ältere Menschen fahren E-Bikes. Sie sind viel verletzlicher, ihre Körper können kleine Blessuren nicht so schnell wegstecken wie die junger Menschen. Außerdem sei die Geschwindigkeit ein Faktor: Pedelecs und E-Bikes sind mit 7 bis 8 km/h mehr unterwegs als ihre motorlosen Geschwister, erläutert Rinaldo Roberto von der Polizei Mainz.

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Wo darf man mit E-Bikes nicht fahren?

Die rechtlichen Bestimmungen für die Nutzung von E-Bikes und Pedelecs variieren je nach Land und Region. Doch eine wichtige Regel gilt deutschlandweit: Unterstützt ein Rad auch Geschwindigkeiten über 25 km/h und ist damit Kennzeichen-pflichtig (ähnlich wie bei einem Roller), muss man eine Fahrerlaubnis der Klasse AM besitzen. Dann ist es außerdem verboten, auf Radwegen zu fahren. Diese Regeln gelten auch für selbstfahrende E-Bikes, erklärt der Allgemeine Deutsche Fahrrad Club.

Worauf sollte man beim E-Bike-Kauf achten?

Beim Kauf eines E-Bikes sollten sich die potenziellen Käuferinnen und Käufer klar darüber werden, für was sie ihr Fahrrad nutzen wollen: Fahre ich eher durch die Stadt? Fahre ich übers Land? Muss ich viel über Berge fahren?

Wenn diese Rahmenpunkte gesetzt sind, kann man sich um die technischen Aspekte kümmern: Dazu gehören die Reichweite des Akkus, die Qualität der Bremsen, die Art des Motors und das Gewicht des Fahrrads.

Es gibt leider noch nicht die eierlegende Wollmilchsau.

Es ist ratsam, mehrere Modelle zu vergleichen, eine Probefahrt zu machen und sich von einer Fachkraft beraten zu lassen, um das passende E-Bike für die individuellen Bedürfnisse zu finden.

Sicherung gegen Diebstahl

Die Polizei empfiehlt hochwertige Fahrradschlösser, idealerweise mit zusätzlichen Sicherheitsmerkmalen wie Alarmfunktionen oder Schlüsselcodes. Ungefähr 50 bis 100 Euro sollte man für ein solches Schloss ausgeben. Nach der Corona-Pandemie ist die Anzahl an Diebstählen in Rheinland-Pfalz wieder angestiegen. Laut dem Gesamtverband der Versicherer (GDV) liegt der Fokus der Diebe auf E-Bikes: Dadurch lässt sich im Nachhinein mehr Geld erbeuten.

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