Ein 24 Jahre alter Mann hatte in Ehingen im Juli 2023 auf dem Parkplatz eines Schnellrestaurants einen anderen Mann mit dem Auto angefahren. Das Landgericht Ulm hat ihn am Dienstagnachmittag zu acht Jahren Haft verurteilt. Den Streit zwischen zwei Familien dürfte das Urteil nicht beigelegt haben. Bereits kurz danach gab es Tumulte vor dem Gerichtsgebäude.
Gericht folgt Forderung der Staatsanwaltschaft
Acht Jahre Haft für Versuchten Mord: Damit folgte das Ulmer Landgericht in weiten Teilen der Forderung der Staatsanwaltschaft. Sie hatte für den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von neun Jahren und sechs Monaten gefordert. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte im Juli auf dem Parkplatz eines Schnellrestaurants in Ehingen absichtlich auf einen anderen Mann zugefahren ist. Der Wagen des Opfes erfasste den 31-Jährigen, der bei dem Vorfall nur leicht verletzt wurde. Dennoch sprach der Vorsitzende Richter Wolfgang Tresenreiter in seiner Urteilsbegründung von einer heimtückischen Tat. Der Angeklagte habe seinen Wagen absichtlich vor dem Restaurant geparkt und sein Opfer abgepasst.
Richter: Wie ein Jäger auf der Pirsch
Die Tat gleiche der Jagd eines Jägers, der sich auf der Pirsch befinde. Die Waffe des Angeklagten sei dabei sein Auto gewesen, so der Richter. Die verschiedenen Variationen des Angeklagten für die Tat seien widersprüchliche Erklärungsversuche gewesen. Die Aussagen von Zeugen und die Auswertung unter anderem von Handydaten führten jedoch zur Rekonstruktion eines ganz anderen Tatablaufs.
Verteidigerin kündigt Revision an
Der Verteidigung schenkt das Gericht mit dem Urteil keinen Glauben. Sie hatte Freispruch gefordert. Der Angeklagte soll demnach in Notwehr gehandelt haben, da er sich bedroht fühlte. Die Verteidigerin des 24-Jährigen kündigte unmittelbar nach dem Urteil an, Revision einlegen zu wollen. Strafmindernd hatte das Gericht gewertet, dass der Angeklagte noch relativ jung und nicht vorbestraft ist.
Höhepunkt eines Familienstreits
Richter Wolfgang Tresenreiter sagte in seiner Urteilsbegründung, die Tat entspreche einem Frontalangriff gegen die Gesellschaft. Damit sprach er direkt auch das Opfer an, das als Nebenkläger im Gerichtssaal saß. Dessen Familie und die Familie des Angeklagten führen seit längerem einen Streit. Offenbar war der Auto-Angriff in Ehingen der vorläufige, traurige Höhepunkt dieser Auseinandersetzung.
Dass das Urteil den Streit nicht schlichtet, zeigten Szenen unmittelbar nach der Verkündung. Mitglieder der zerstrittenen Familien attackierten sich verbal bereits vor dem Gerichtssaal. Die Beleidigungen und Drohungen verlagerten sich dann vor das Gebäude des Ulmer Landgerichts. Dort musste das Sicherheitspersonal des Landgerichts die beiden Parteien trennen.