Das Landgericht Tübingen von außen. Hier wird der Prozess wegen versuchten Mordes verhandelt.  (Foto: SWR, Theresa Krampfl)

Urteil am Tübinger Landgericht

Nach tödlicher Messerattacke in Tübingen: Sechseinhalb Jahre Haft für den Täter

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Anna Priese ist Reporterin für Hörfunk, Online und Fernsehen beim SWR im Studio Tübingen. (Foto: SWR, Jochen Krumpe)
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Nikolaus Rhein ist Reporter für Hörfunk, Online und Fernsehen beim SWR im Studio Tübingen. (Foto: SWR, Jochen Krumpe)
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Ingemar Koerner ist Reporter für Hörfunk, Online und Fernsehen beim SWR im Studio Tübingen. (Foto: SWR, Jochen Krumpe)

In Tübingen wurde ein Mann erstochen. Der Fall hatte für Aufsehen gesorgt, auch weil OB Boris Palmer eine Verbindung zur Drogenszene herstellte. Jetzt wurde der Täter verurteilt.

Im Prozess um eine tödliche Messerattacke ist am Mittwochnachmittag am Landgericht Tübingen das Urteil gefallen. Der Angeklagte muss wegen Totschlags sechseinhalb Jahre in Haft. Der 28-Jährige hatte im März einen 23-jährigen Gambier mit einem Messer tödlich verletzt. Tatort war der Alte Botanische Garten in Tübingen. Der Angeklagte flüchtete nach der Tat. Die Polizei nahm ihn kurze Zeit später aber zu Hause fest.

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Männer waren wegen Drogengeschäft in Streit geraten

Das Gericht gehe davon aus, dass der 28-Jährige vor seiner Tat Marihuana vom Opfer gekauft hat, so der Richter. Allerdings habe er davon weniger bekommen als vereinbart. Darüber und über das gezahlte Geld seien die beiden Männer in Streit geraten. Auf einem Video sei zu sehen, dass das Opfer den Angeklagten wiederholt beleidigte. Dieser habe schließlich mit Wucht mit einem Messer auf den Oberkörper des Opfers eingestochen.

Man habe strafmildernd berücksichtigt, dass sich der Angeklagte der Polizei stellen wollte, nachdem er zunächst geflüchtet war. Die Polizei sei ihm mit der Festnahme zuvor gekommen. Auch, dass der 28-Jährige seine Tat zu Beginn des Prozesses zugab und sie offenbar bereut, habe strafmildernd gewirkt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung kündigte an, Rechtsmittel einzulegen.

Der Angeklagte wird in den Saal des Tübinger Landgerichts geführt. (Foto: SWR, Tobias Rager)
Das Landgericht Tübingen verurteilte den 28-jährigen Angeklagten zu sechseinhalb Jahren Haft.

Staatsanwaltschaft forderte neun Jahre Haft

Am Mittwochvormittag wurden am Tübinger Landgericht die Schlussplädoyers vorgetragen. Die Anklage der Staatsanwaltschaft lautete Totschlag. Sie forderte eine Freiheitsstrafe von neun Jahren für den Angeklagten. Nach dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft brach die Mutter des Angeklagten in Tränen aus und verließ mit einem der Anwälte ihres Sohnes den Saal. Der Angeklagte selbst blieb beinahe emotionslos und mit leerem Blick auf seinem Platz.

Verteidigung plädierte auf Freispruch

Die Anwälte des Angeklagten plädierten hingegen auf einen Freispruch. Der Streit sei vom Opfer ausgegangen, das belege ein Video der Tat. Ihr Mandant habe aus Notwehr gehandelt. Die Staatsanwaltschaft sieht hingegen keine Notwehrlage. Der Angeklagte sagte am Mittwochvormittag vor Gericht, es tue im sehr leid. Er sei fassungslos darüber, wie die Situation geendet ist. Wenn er könnte, würde er es rückgängig machen.

Geständnis des Täters zu Prozessbeginn

Zu Beginn des Prozesses Anfang November gestand der Angeklagte die Tat bereits. Das Opfer und er hätten sich gestritten. Dabei sei es um Geldforderungen des Getöteten aus Drogengeschäften gegangen. Der Streit sei eskaliert, so der Angeklagte damals. Laut dem Anwalt der Nebenklage war das Opfer zwar wegen Drogenbesitzes verurteilt gewesen, nicht aber wegen Drogenhandels.

Viel Aufmerksamkeit für den Fall durch Boris Palmer

Der Prozess sorgte schon im Vorfeld für großes Aufsehen, weil Oberbürgermeister Boris Palmer (parteilos) schon kurz nach der Tat eine Verbindung zur Drogenszene herstellte. Viele Gruppierungen werteten das als "unfassbare Vereinfachung", darunter adis e.V., ein Verein, der sich gegen Diskriminierung einsetzt. Auch der Tübinger Gemeinderat kritisierte Palmers vorschnelle Äußerung. Aus der Landes-CDU gab es hingegen Unterstützung.

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