Im Tierkrematorium Korb werden die Lieblingstiere eingeäschert und die Überreste in Urnen gefüllt.

Genehmigung aufgehoben

Tierkrematorium in Korb: Gericht untersagt Einäschern

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Jochen Bruche
Jochen Bruche
Christian Spöcker
Christian Spöcker, SWR

Anwohner hatten geklagt, das Verwaltungsgericht gibt ihnen jetzt recht: Das Tierkrematorium im Rems-Murr-Kreis darf vorerst keine Tiere mehr einäschern.

Das Tierkrematorium in Korb (Rems-Murr-Kreis) muss bis auf Weiteres den Betrieb einstellen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart teilte am Mittwoch Vormittag mit, es habe eine Genehmigung des Kreises aufgehoben. Es hat damit Klagen von Anwohnern stattgegeben. Sie waren besorgt wegen möglicher Abgase und Lärm.

Klagen gegen Tierkrematorium in Korb

Eine detaillierte Begründung für die Entscheidung des Gerichts liegt noch nicht vor. Unklar ist daher, ob das Verwaltungsgericht der Auffassung der Kläger folgt, wonach das bereits errichtete und in Betrieb genommene Tierkrematorium insgesamt gegen den Bebauungsplan verstoße. Offen ist also, ob das Krematorium wieder den Betrieb aufnehmen kann, wenn es Änderungen am Betrieb vornimmt. Außerdem lässt das Verwaltungsgericht eine Berufung gegen die jetzige Entscheidung zu.

Hin und her beim Tierkrematorium

Bereits 2020 hatten die Anwohner ein Eilverfahren gegen den Bau des Tierkrematoriums erwirkt. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte daraufhin die Genehmigung des Tierkrematoriums durch den Landkreis per Beschluss rückgängig gemacht. Das Landratsamt hatte die Errichtung und den Betrieb später aber trotzdem erneut genehmigt. Diese Entscheidung wurde jetzt wie erwähnt vom Verwaltungsgericht aufgehoben.

Rems-Murr-Kreis gibt Fehler zu

Simon Kistner vom Landratsamt des Rems-Murr-Kreises hatte bereits zuvor Versäumnisse bei dem Genehmigungsverfahren eingeräumt.

Kistner vom Amt für Umweltschutz sagte dazu im SWR:

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