Das Landgericht Stuttgart hat einen ehemaligen Geschäftsführer einer Waiblinger Zeitarbeitsfirma zu über viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Bundesagentur für Arbeit waren Unregelmäßigkeiten beim Kurzarbeitergeld aufgefallen. Das Bild zeigt den Schriftzug am Gerichtsgebäude. (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Marijan Murat)

Besondere Schwere der Schuld

Mord an Ehefrau in Parkhaus: Mann muss lebenslang in Haft

Stand

Ein 36-Jähriger muss wegen des Mordes an seiner Frau lebenslang in Haft. Das Landgericht Stuttgart sieht in seinem Urteil die besondere Schwere der Schuld als erwiesen an.

Das Landgericht Stuttgart hat am Donnerstag einen Mann wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Er hatte im Juli vergangenen Jahres seine getrennt von ihm lebende Frau in einem Auto erschossen. Die Leiche der Frau war in einem Parkhaus im Stuttgart-Bad Cannstatt gefunden worden. Dort hatte sich das ehemalige Paar zu einem Gespräch getroffen. Motiv für die Tat laut Urteil war, dass die 32-Jährige nicht zu ihrem Mann zurückkehren wollte.

Mann stellte sich vier Wochen nach der Tat

Nach der Tat setzte sich der 36-Jährige zu seiner Familie in die Türkei ab. Vier Wochen später stellte er sich dann auf dem Stuttgarter Flughafen den Behörden. In seinem Urteil stellte das Landgericht auch die besondere Schwere der Schuld fest. Die Verteidigung hatte auf Totschlag plädiert. Nach der Tat hatten mehrere Aktionsbündnisse in Stuttgart den Fall als Femizid angeprangert.

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