Ein Fernverkehrszug fährt aus einem Tunnel

Gefährlicher Eingriff in Bahnverkehr

Vaihingen an der Enz: Zug kollidiert mit Betonplatte

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Frieder Kümmerer
Frieder Kümmerer

Gerade noch mal gutgegangen: Anfang der Woche ist ein Zug mit einer Betonplatte kollidiert, die im Gleis lag. Wer gefährlich in den Bahnverkehr eingreift, riskiert eine Gefängnisstrafe.

Am Ostermontag ist ein Fernverkehrszug bei Vaihingen an der Enz (Kreis Ludwigsburg) mit einer Betonplatte kollidiert. Verletzt wurde niemand, der Zug konnte laut der Deutschen Bahn später die Fahrt fortsetzen. Die Täter wurden bisher noch nicht gefasst. Die Bundespolizei warnt vor gefährlichen Eingriffen in den Bahnverkehr. Wer Gegenstände ins Gleis legt oder wirft, riskiert eine mehrjährige Freiheitsstrafe.

Nach Kollision: Zug konnte Fahrt fortsetzen

Wie ein Sprecher der Bahn dem SWR bestätigte, sei der Eurocity 216 von Graz auf dem Weg nach Saarbrücken kurz vor Vaihingen in eine mehrere Kilo schwere Betonplatte gefahren. Nachdem sowohl ein Notfallmanager der Bahn als auch der Lokführer den Zug und die Lokomotive genauer untersucht hatten, konnte der Zug die Fahrt fortsetzen. Schäden konnten am nächsten Bahnhof behoben werden. Die Bundespolizei ermittelt jetzt, wer die Betonplatte ins Gleis gelegt haben könnte.

Da augenscheinlich keine schwereren Schäden erkennbar waren, konnte der Zug weiterfahren.

Tätern droht mehrjährige Gefängnisstrafe

Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang daraufhin, dass Hindernisse einen Zug zur Entgleisung bringen können. Durch umherfliegende Gegenstände und Schottersteine würden die Täter nicht nur Reisende, sondern auch sich selbst massiv gefährden. Auf SWR-Anfrage heißt es: "Der gefährliche Eingriff in den Bahnverkehr wird nicht mit einem Bußgeld geahndet. Der Täter muss bei Tatbestandserfüllung mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen."

Der Tatbestand des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr ist dann erfüllt, wenn die Sicherheit des Bahnverkehrs gefährdet ist und Personen oder Sachwerte zu Schaden kommen. In schweren Fällen würden Haftstrafen von bis zu zehn Jahren drohen. Auch die Bahn bekräftigt, dass Gegenstände ins Gleis zu werfen oder zu legen schwerwiegende Folgen haben kann.

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Zusammenhang mit Behinderungen der Stuttgarter S-Bahn?

Vergangenes Jahr gab es bereits immer wieder ähnliche Vorfälle bei der Stuttgarter S-Bahn. Damals wurden mehrmals verschiedene Gegenstände wie E-Scooter oder Fahrräder ins Gleis geworfen. Nach wie vor laufen die Ermittlungen dazu. Von der Bundespolizei heißt es: "Derzeit gehen wir nicht davon aus, dass es einen Tatzusammenhang zwischen den Fällen gibt. Gerade auch aufgrund der örtlichen Distanz. Es wird aber in alle Richtungen ermittelt." Nähere Angaben zu den laufenden Ermittlungen in beiden Fällen könne man aktuell nicht machen.

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