Mutter aus Hockenheim tötete ihre zwei Söhne

Revision nach Mordurteil abgelehnt

Stand
ONLINEFASSUNG
Phylicia Whitney

Wegen Mordes an ihren beiden Söhnen war eine Mutter aus Hockenheim zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Sie legte Berufung ein und scheiterte nun vor dem Bundesgerichtshof.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat das Urteil gegen eine Mutter aus Hockenheim (Rhein-Neckar-Kreis) bestätigt. Sie war zu 13 Jahren Haft verurteilt worden, weil sie ihre beiden Söhne getötet hat. Es seien bei der Überprüfung des Schuldspruchs keine rechtlichen Fehler festgestellt worden, die ein Nachteil für die 44-jährige Angeklagte seien, teilt der Bundesgerichtshof am Freitag mit.

Kurz vor Weihnachten hatte das Landgericht Mannheim die Frau wegen zweifachen Mordes an ihren zwei Söhnen zu 13 Jahren Haft verurteilt.

Die Angeklagte betritt den Gerichtssaal und verdeckt ihr Gesicht.
Die Frau ist verurteilt worden, weil sie ihren beiden Söhne getötet hat.

Mutter wollte das Unrecht beenden

Nach Überzeugung des Landgerichts hatte die Mutter am Karsamstag 2023 ihre zwei Söhne zuerst mit Medikamenten sediert und dann erstickt. Der Hintergrund soll eine bevorstehende Reise der Kinder mit ihrem Vater und dessen neuer Lebensgefährtin gewesen sein.

Die Jungen lebten bei ihrem Vater, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht für sie hatte. Die Wochenenden und Schulferien verbrachten die Söhne bei ihrer Mutter, so auch die Osterfeiertage. Die Frau habe beschlossen, so das Landgericht, zunächst ihre Söhne und dann sich selbst zu töten, um "das aus ihrer Sicht bestehende Unrecht zu beenden und zu zeigen, dass sie in der Lage sei, die Kinder zurückzuholen", so der Bundesgerichtshof.

Endgültiges Urteil bleibt bestehen

Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Prozess eine Haftstrafe von 14,5 Jahren gefordert. Der Verteidiger hatte auf zwölf Jahre Gefängnis als Höchststrafe plädiert und die Unterbringung in einer Nervenklinik beantragt.

Nach einem psychiatrischen Gutachten soll die Frau durch eine Hirnblutung 2005 eine Persönlichkeitsstörung entwickelt haben, die ihre Steuerungsfähigkeit beeinträchtigte. Die Einsichtsfähigkeit sei allerdings nicht betroffen. Der Sachverständige hatte sich gegen die Unterbringung einer Psychiatrie ausgesprochen.

Stand
ONLINEFASSUNG
Phylicia Whitney