Landgericht Heidelberg (Foto: SWR)

Urteil am Landgericht

Heidelberg: Lange Haftstrafe wegen Menschenraubs

Stand

Ein 38-jähriger Mann muss wegen erpresserischem Menschenraubs und anderer Delikte sechseinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Urteil fällte das Landgericht Heidelberg am Montag.

Laut Anklage war der Mann Ende Februar dieses Jahres in ein Haus in Edingen-Neckarhausen eingebrochen, um Wertsachen zu stehlen. Dabei weckte er die schlafende Bewohnerin. Er bedrohte sie mit einem Hammer und schlug sie mit seinen Fäusten und einer Säge, um weitere Beute zu erzwingen. Als er damit keinen Erfolg hatte, schloss er sich und die Frau im Schlafzimmer ein und versuchte, sie zu vergewaltigen. Die Anfang 50-Jährige wehrte sich erfolgreich dagegen. Daraufhin habe der Täter sie auf andere Weise sexuell belästigt und ihr gesagt, sie seien jetzt ein Paar und er beabsichtige, sie zu heiraten.

"Es lag vor allem an der Reaktion des Opfers, dass nichts Schlimmeres passiert ist."

Die Frau gab gegenüber dem SWR an, sie sei sehr tough gegenüber dem Täter aufgetreten, auch wenn sie Todesangst gehabt hätte. Sie habe geglaubt, weil sie das Gesicht des Mannes gesehen habe, werde er sie nicht am Leben lassen. Da sie geglaubt habe, nichts mehr zu verlieren zu haben, habe sie gegenüber dem Täter nicht wie ein Opfer wirken wollen. Der Mann verließ das Haus schließlich nach mehreren Stunden. Er ließ die Frau sogar noch einen Kaffee für ihn kochen. Die Frau sagte gegenüber dem SWR, der ganze Tathergang sei für sie völlig surreal gewesen.

Während des Einbruchs waren auch die beiden Töchter des Opfers im Haus, sie bemerkten aber nichts von den Vorgängen. Die Frau sagte gegenüber dem SWR, dass Wichtigste für sie sei, dass ihren Töchtern nichts passiert sei. Die Tat habe aber ihre Spuren bei ihr hinterlassen. Sie könne seit der Tat nicht mehr in ihrem Schlafzimmer schlafen und übernachte seit dem im Zimmer einer Tochter. Außerdem leide sie an Konzentrationsstörungen.

Haftstrafe unter der Forderung der Staatsanwaltschaft

Das Gericht blieb mit seinem Urteil unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage. Der leitende Richter sagte, der Mann habe durch sein Geständnis Verantwortung übernommen und die Beweisaufnahme erleichtert, das Opfer habe dadurch weniger aussagen müssen. Der Mann, der bereits in Frankreich wegen gewalttätigen Diebstahls im Gefängnis saß, hatte im Prozess alle Tatvorwürfe eingeräumt.

Nach eigenen Angaben habe er die Tat unter Drogeneinfluss begangen. Das hat das Gericht nach SWR-Informationen nicht bestätigt gesehen. Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahre und drei Monate gefordert. Die Staatsanwaltschaft wird das Urteil nach eigenen Angaben akzeptieren, die Nebenklage ebenfalls. Das Opfer sagte gegenüber dem SWR, für sie sei nicht die Länge der Haftstrafe entscheidend, sondern, dass der Mann eine solche Tat nie wieder begehe. Der Mann kann gegen das Urteil Revision einlegen.

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