Das Landgericht Karlsruhe hat einen 58-jährigen Mann wegen versuchten Mordes zu sechs Jahren Haft verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Mann 2024 seine damalige Lebensgefährtin in einer Gemeinschaftsunterkunft in Neuenbürg (Enzkreis) mit einem Messer in den Hals gestochen und schwer verletzt hatte.
Landgericht Karlsruhe: Mann wollte Lebensgefährtin töten
Zur Begründung hieß es, der Mann habe im Juni 2024 den Plan gefasst, seine Lebensgefährtin im Schlaf mit einem Messer in den Hals zu stechen und zu töten. Er war zum Tatzeitpunkt betrunken und hatte 2,4 Promille im Blut. Das Motiv für die Tat waren wohl Trennungsabsichten der Lebensgefährtin. Das Opfer wurde in der gemeinsamen Unterkunft in Neuenbürg schwer verletzt und konnte fliehen. Sie sagte zum Prozessauftakt vor Gericht, dass sie heute keine Probleme mehr mit der Verletzung habe. Sie werde aber von Ängsten begleitet.
Wir haben auch vom Prozessauftakt am Montag berichtet. Die Aussagen des Opfers und eines Gutachters können Sie hier nachlesen:
Lebensgefährtin schwer verletzt Prozessauftakt in Karlsruhe: Mann wegen versuchten Mordes vor Gericht
Seit Montag muss sich ein 58 Jahre alter Mann wegen versuchten Mordes vor dem Landgericht Karlsruhe verantworten. Er soll im vergangenen Juni versucht haben, seine Lebensgefährtin zu töten.
Staatsanwaltschaft hatte acht Jahre Haft gefordert
Da der Mann die Tat vor Gericht bereute, fiel die Haftstrafe milder aus. Die Staatsanwaltschaft hatte acht Jahre Haft gefordert, die Verteidigung maximal sechs Jahre und sechs Monate.