Im Prozess um versuchten Mord an seiner Lebensgefährtin will sich der Angeklagte zunächst nicht äußern. Das sagte der 58-Jährige zu Prozessauftakt am Montagvormittag vor dem Karlsruher Landgericht. Im Juni soll er versucht haben, seine Lebensgefährtin in einer Gemeinschaftsunterkunft in Neuenbürg (Enzkreis) umzubringen. Beide stammen aus Polen und waren als Saisonkräfte in einer Fleischfabrik tätig.
Staatsanwaltschaft: Trennungsabsicht als Motiv
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass das Motiv für die Tat Trennungsabsichten der Frau waren – unter anderem wegen der Alkoholsucht ihres 58-jährigen Lebensgefährten. In der Anklage heißt es, der Mann habe sein Opfer im Schlaf angegriffen, mit einem Messer in den Hals gestochen und gewürgt. Dennoch habe die Frau sich mit einem Tritt befreien und in den Flur der Unterkunft entkommen können, wo ihr weitere Mitbewohner halfen.
Frau schildert Angriff ihres Partners vor Gericht
Am Montagnachmittag schilderte das heute 54-jährige Opfer den Angriff, der es im Schlaf überraschte. Sie habe mit einem solchen Angriff eigentlich nicht gerechnet, sagte sie vor Gericht. Ihr Lebensgefährte habe sie in der Vergangenheit zwar beleidigt, weil er dachte, sie habe eine neue Beziehung, er sei aber nie handgreiflich geworden. Allerdings habe er immer mehr getrunken. Die Frau wurde nach dem Angriff fünf Tage lang im Krankenhaus behandelt. Heute habe sie keine Probleme mehr mit der Verletzung, berichtete sie, allerdings nach wie vor Ängste.
Gutachter berichtet von Alkoholsucht
Ein psychiatrischer Gutachter sagte vor Gericht, der Angeklagte habe ihm gegenüber von seiner langjährigen Alkoholsucht berichtet, außerdem auch von der Tat: zwei oder drei Tage vorher habe er nur getrunken, weil er von den Trennungsabsichten seiner Lebensgefährtin erfahren habe. An die Tat selbst könne er sich kaum erinnern, sagte er.
Polizei: Mit Messer verletzt und gewürgt
Laut Polizei hatte eine Zeugin am 24. Juni 2024 eine schwerverletzte Bewohnerin in einer Gemeinschaftsunterkunft in Neuenbürg im Enzkreis gemeldet. Dabei handelte es sich um die damals 53-jährige Lebensgefährtin des Mannes. Die beiden lebten gemeinsam in einem Zimmer der Gemeinschaftsunterkunft. Allerdings wollte die Frau offenbar umziehen, da sie Angst vor ihrem Lebensgefährten hatte, wie eine Zeugin am Montag vor Gericht aussagte.
Der 58-Jährige wurde direkt nach der Tat in seinem Zimmer in der Unterkunft widerstandslos festgenommen und dem Haftrichter vorgeführt. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft.