In Predigt Homosexuellen das Existenzrecht abgesprochen

Geldstrafe wegen Volksverhetzung für Prediger aus Pforzheim

Stand
Autor/in
Peter Lauber
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Ein Prediger der "Baptistenkirche Zuverlässiges Wort" in Pforzheim muss wegen Volksverhetzung 6.000 Euro Geldstrafe zahlen. Der Mann hatte in einer Predigt gegen Homosexuelle gehetzt.

150 Tagessätze zu je 40 Euro - diese Geldstrafe hat das Pforzheimer Amtsgericht am Donnerstag einem 32 Jahre alten Prediger der "Baptistenkirche Zuverlässiges Wort" auferlegt. Der Angeklagte hatte im Juni vergangenen Jahres in den Pforzheimer Gemeinderäumen der Freikirche eine Predigt gehalten - mit dem Titel: "Gott hasst Menschen". Darin legte er dar, warum homosexuelle Menschen gefährlich seien, aus der Gesellschaft ausgeschlossen und eigentlich vom Staat vernichtet werden müssten. Das Video wurde live gestreamt und erschien auf mehreren Internetplattformen.

Prozess wegen Volksverhetzung vor Amtsgericht Pforzheim

Richterin: "Menschenverachtende Tatmotivation“

Der Prediger spreche homosexuellen Menschen das Existenzrecht ab und mache deutlich, dass sie seiner Meinung nach den Tod verdient hätten, so die Richterin in der Urteilsverkündung. Der Angeklagte habe sich dabei nicht nur auf Bibelstellen berufen. Er habe seine Worte ausdrücklich auf die heutige Zeit und explizit auf die LGTBQ-Bewegung bezogen. Die Richterin sah darin eine Aufstachelung zum Hass und Volksverhetzung.

Mit ihrem Urteil lag sie über dem Antrag des Staatsanwalts, der 130 Tagessätze à 30 Euro beantragt hatte. In seinem Plädoyer hatte dieser von einer "menschenverachtenden Gesinnung“ des Angeklagten gesprochen.

Der Angeklagte brachte zum Ausdruck, dass Homosexuelle keine gleichberechtigten Mitbürger seien und kein Existenzrecht haben sollten.

Der Verteidiger des 32-jährigen Österreichers, der nach Zeugenaussagen regelmäßig nach Pforzheim zum Predigen kam, forderte dagegen einen Freispruch. Er hielt vor allem das Video der Predigt als Beweismittel für ungeeignet, da dessen Echtheit nicht geprüft worden sei. Tatsächlich waren Ton und Bild bei der Vorführung im Gerichtssaal nicht synchron. Die Richterin verwies auf technische Probleme beim Abspielen. Einen Antrag des Verteidigers, die Echtheit des Videos von einem Sachverständigen prüfen zu lassen, lehnte sie ab.

Anwalt hält Gericht für nicht zuständig

Der Anwalt verwies des Weiteren auf das Grundrecht der Religionsausübung. Dazu gehörten auch das Zitieren von Bibelstellen und deren Auslegung. Selbst die Forderung nach einer Todesstrafe sei laut Bundesverfassungsgericht von der Meinungsfreiheit gedeckt. Zudem sei nicht erweisen, dass das Video gestreamt wurde. Selbst wenn es hochgeladen wurde, wisse niemand, wo. Sein Fazit: Das Pforzheimer Gericht ist überhaupt nicht zuständig.

Der in Wien lebende Prediger war nicht zur Verhandlung erschienen. Gegen eine bereits im Juli verhängten Strafbefehl hatte er Widerspruch eingelegt, weshalb es jetzt zum Prozess kam. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da der Angeklagte noch die Möglichkeit hat, Berufung einzulegen.

Baptistenkirche "Zuverlässiges Wort" im Visier der Verfassungsschützer

Seit 2023 wird die "Baptistenkirche Zuverlässiges Wort" vom baden-württembergischen Verfassungsschutz beobachtet. Sie gilt als deutscher Ableger einer radikalen Sekte mit Hauptsitz in Arizona/USA. Deren Gründer Anselm Urban wurde bereits in der Vergangenheit wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Gruppierung gehört nicht dem Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden (Baptisten) in Deutschland an. Anfang des Jahres hatten Ermittler auch Räumlichkeiten der Sekte in Pforzheim durchsucht und dabei vor allem Speichermedien sichergestellt.

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Mögliches Urteil wegen Volksverhetzung Prozess gegen Baptisten-Prediger in Pforzheim wird fortgesetzt

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