Peter Hakenjos hat ein besonderes Anliegen: Er will nach seinem Tod eingeäschert und unter einem Kirschbaum in seinem Garten verstreut werden. Denn für den pensionierten Lehrer aus Pfinztal bei Karlsruhe ist klar: Der Platz unter seinem meterhohen Kirschbaum hat eine ganz besondere Aura - eine, die ein Friedhof nicht vermitteln kann.
Bestattungen im eigenen Garten in BW nicht möglich
Das Problem ist, dass eine Bestattung im eigenen Garten in Baden-Württemberg nicht erlaubt ist. Auch nicht für Asche. Hier greift die sogenannte Friedhofspflicht. Sie ist im Bestattungsgesetz des Landes festgeschrieben.
Mehrere Initiativen bereits gescheitert
Um das zu ändern, hat Peter Hakenjos schon einiges unternommen - von einer Verfassungsbeschwerde bis zu einer Petition. Beide Initiativen wurden abgelehnt.
Nun nimmt der 74-Jährige erneut Anlauf und wendet sich mit seinem Anliegen direkt an die Fraktionen des Landtages. Das entsprechende Schreiben liegt dem SWR vor. Darin schreibt Hakenjos etwa:
Zur vorgeschriebenen Liegedauer schreibt Hakenjos in seinem Brief an die Fraktionen: "Beerdigt ein 30-Jähriger seine Großeltern, so kann er deren Grab mit 45 nicht mehr besuchen. Würde man es mit diesem Argument ernst meinen, müsste die gesetzlich geregelte Liegedauer auf mindestens 50 Jahre verlängert werden".
Für Peter Hakenjos ist klar: Auch wenn seine Bemühungen zunächst nicht auf Verständnis stoßen sollten, bezwecken sie zumindest eines: Öffentlichkeit. Er erklärt, er wolle nicht so schnell aufgeben. Seinen nächsten Schritt plant der 74-Jährige deswegen bereits: eine Petition auf Bundesebene.