Weil immer mehr Fälle der Vogelgrippe in Baden-Württemberg bestätigt werden, müssen nun auch kleinere Geflügelbetriebe mit bis zu bis zu 1.000 Tieren Schutzmaßnahmen einhalten. Die Regelung tritt landesweit ab Samstag in Kraft. Das teilte das Landwirtschaftsministerium am Freitag mit.
"Oberste Priorität muss jetzt der Schutz des Geflügels vor Ansteckung haben, um eine weitere Verbreitung der Geflügelpest zu verhindern. Daher ist es erforderlich, die bereits geltenden Biosicherheitsmaßnahmen für Haltungen mit mehr als 1.000 Tieren auch für kleinere Haltungen landesweit anzuordnen", sagte Baden-Württembergs Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU).
Maßnahmen gegen die Vogelgrippe: Schutzkleidung und desinfizieren
Die Regelung sieht unter anderem vor, dass betriebsfremde Personen die Ställe nur mit Schutzkleidung betreten dürfen und Besitzerinnen und Besitzer von Geflügelbetrieben nach jeder Einstallung oder Ausstallung der Vögel die eingesetzten Gerätschaften und Stallungen reinigen und desinfizieren. Außerdem sind sie dazu verpflichtet, Symptome und unklare Todesfälle bei ihrem Geflügel dem Veterinäramt zu melden.
In Baden-Württemberg wurde laut Landwirtschaftsministerium seit Anfang des Jahres in elf Fällen Geflügelpest bei Wildvögeln nachgewiesen. Deutschlandweit soll es seit September 2021 zu mehr als 1.900 Ausbrüchen der Geflügelpest gekommen sein.
Erste Fälle der Geflügelpest im Kreis Tübingen festgestellt
Die Krankheit wurde Anfang Januar 2023 bei sesshaften Schwänen im Landkreis Tübingen entdeckt. Inzwischen wurde das Virus auch bei anderen Wildvögeln festgestellt. Die Landratsämter in Tübingen und Reutlingen haben in Abstimmung mit dem Landwirtschaftsministerium zunächst mit einer Stallpflicht bis Ende März reagiert. Geflügel muss hier nun strikt von Wildvögeln abgeschirmt werden. So soll verhindert werden, dass sich das Virus weiter ausbreitet und beispielsweise auf große Geföügelhöfe getragen wird.
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Ein Weißstorch ist im Vogelschutzzentrum Mössingen an der Vogelgrippe gestorben. Dies ist der erste Fall eines kranken Tieres in menschlicher Obhut. Experten sind alarmiert.
Vogelgrippe-Fälle in Baden-Württemberg: Geflügelpest für Menschen ungefährlich
Die auch Vogelgrippe genannte Geflügelpest ist eine hochansteckende Infektionskrankheit, die vor allem bei Wasservögeln vorkommt. Die Krankheit ist Experten zufolge für Menschen ungefährlich. Haustierhalterinnen und Haustierhalter sollten nach Ansicht des Tübinger Veterinäramts allerdings aufpassen, dass Hunde und Katzen nicht mit infizierten Vögeln oder deren Ausscheidungen in Kontakt kommen. Das Risiko zu erkranken sei zwar gering, sie könnten das Virus als Wirte aber weitertragen.