Amtsgericht Ravensburg verhandelt

Prozess um "Horror-Nachbarn": Angeklagte sehen sich als Opfer

Stand

Eine vierköpfige Familie aus Weingarten soll ihre Nachbarn über Jahre hinweg belästigt haben. Am Montag hat der Prozess vor dem Ravensburger Amtsgericht begonnen.

Am Amtsgericht in Ravensburg hat am Montag der Prozess gegen eine Familie aus Weingarten (Kreis Ravensburg) begonnen. Der Vorwurf: Sie soll ihre Nachbarn mehrere Jahre lang belästigt und ihnen nachgestellt haben. Die Angeklagten selbst sehen das jedoch anders und beschuldigen ihre Nachbarn.

Familie soll Nachbarn jahrelang gefilmt und beschimpft haben

In Medienberichten ist von "Horror-Nachbarn" und Stalking die Rede. Angeklagt ist die Familie laut Amtsgericht wegen Nachstellung und Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes. Jahrelang hätten die Eltern und ihre zwei erwachsenen Töchter ihre Nachbarn in einem Wohnviertel in Weingarten ohne deren Zustimmung gefilmt, beschimpft und immer wieder die Polizei wegen angeblicher Gesetzesverstöße der Nachbarn gerufen.

Der heute 57-jährige angeklagte Familienvater war ab 2004 für einige Jahre Bürgermeister im Landkreis Reutlingen. Er war seinerzeit zu einer Geldstrafe verurteilt worden, unter anderem, weil er amtliche Briefe vernichtet hatte. 

Angeklagte sehen sich in Opferrolle

Noch vor dem Gerichtsgebäude hat die angeklagte Familie ihre Sichtweise geschildert. Gegenüber dem SWR sagte sie, die Nachbarn hätten sich gegen sie verschworen. Auch die Angeklagten werfen ihren Nachbarn vor, unerlaubt von ihnen gefilmt und gestalkt worden zu sein. Doch die Beweislast gegen die Familie ist groß. Bei einer Razzia vor eineinhalb Jahren waren auf ihrem Grundstück zahlreiche USB-Sticks und andere Datenträger beschlagnahmt worden. Darauf waren etwa 150 Videoaufnahmen, die die vier Familienmitglieder von ihren Nachbarn gemacht haben. Außerdem soll die Familie Telefonate mitgeschnitten haben.

Die Staatsanwältin brauchte am Montag fast zwei Stunden, um die Anklage zu verlesen. Sollten die Familienmitglieder verurteilt werden, droht ihnen eine Geldstrafe oder eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren. Das Urteil wird Ende November erwartet.

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