Zeugenaussage wurde mit Spannung erwartet

Halbschwester des Opfers im Höri-Mordprozess schweigt

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Autor/in
Tina Löschner
SWR-Redakteurin Tina Löschner Autorin Bild

Am Landgericht Konstanz hat am Mittwoch die Halbschwester des Opfers im Höri-Mordprozess ihre Zeugenaussage verweigert. Der Angeklagte soll ihren Halbbruder ermordet haben.

Die Richter am Landgericht Konstanz hatten sich von der Aussage der Halbschwester des Opfers einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung erhofft - vor allem zu der Zeit direkt nach der Tat. Doch die 50-jährige Zeugin sagte vor Gericht nichts, sie machte von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Jedes Wort könnte einen Anfangsverdacht gegen sie begründen, so ihr Anwalt.

Ermittlungen richteten sich auch gegen die Halbschwester

Die Frau war nach der Tat schon einmal ins Visier der Ermittler geraten, da sie zur Tatzeit mit dem Angeklagten befreundet und mit ihm im Haus ihres Halbbruders in Hemmenhofen auf der Halbinsel Höri (Kreis Konstanz) zu Besuch war. Dort kam das Opfer zu Tode. Dass sie an der Tat direkt beteiligt war, dafür gebe es aber keine Hinweise, wiederholte der Staatsanwalt am Mittwoch erneut. Nicht zuletzt deshalb war das Verfahren gegen sie vor fünf Jahren auch eingestellt worden. Dass sie beispielsweise geholfen hat, die Spuren im Haus zu beseitigen, spielt im Prozess keine Rolle.

Gutachter stellt Persönlichkeitsstörung fest

Zu Wort kam am Mittwoch auch der psychiatrische Gutachter. Da der Beschuldigte im Vorfeld nicht mit ihm hatte reden wollen, stützte er seine Einschätzung vor allem auf Zeugenaussagen und verschiedene Berichte von Entzugskliniken, in denen der Angeklagte in den vergangenen Jahren gewesen war. Dem Angeklagten bescheinigte er eine dissoziale Persönlichkeitsstörung. Unter anderem zeige dieser einen Mangel an Empathie und ließe sich auch durch Strafen nicht beeindrucken. Fehlendes Schuldbewusstsein und eine Neigung zu Gewaltbereitschaft seien ebenfalls Kriterien, die für eine solche Persönlichkeitsstörung sprechen.

Der Angeklagte habe eine schwierige Kindheit gehabt, bereits im Alter von 15 Jahren begonnen, Alkohol und Drogen zu konsumieren. Er sei früh straffällig geworden, etwa zehn Jahre seines Lebens verbüßte er schon wegen Drogendelikten in Haft.

Auf das Gutachten reagierte der Angeklagte verärgert und mit Unverständnis. Er selbst sei ein empathischer Mensch, betonte er. Dem Gutachter warf er vor, er würde falschen Zeugenaussagen Glauben schenken und daher falsche Schlüsse ziehen.

Der Angeklagte im Höri-Mordprozess sitzt neben seinem Anwalt.
Der Angeklagte im Höri-Mordprozess sitzt neben seinem Anwalt.

Überraschender Leichenfund

Erst Ende November hatte der Höri-Mordprozess eine überraschende Wendung genommen: Der Angeklagte führte die Polizei zur Leiche des Opfers auf dessen Grundstück in Hemmenhofen. Als Motiv geht die Staatsanwaltschaft von Habgier aus. Zur Festnahme des Angeklagten war es erst im vergangenen Sommer in Kleve in Nordrhein-Westfalen gekommen.

Weitere Prozesstage sind für das kommende Jahr angesetzt. Ein Urteil könnte MItte Februar fallen.

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