Die Hauptangeklagte hatte nach Angaben der Staatsanwaltschaft die Geschädigte vor rund zehn Jahren in der Trierer Innenstadt angesprochen, um ihr aus der Hand zu lesen. Es sei ihr dann gelungen, die Frau glauben zu lassen, dass auf ihrer Familie ein todbringender Fluch laste, von dem man sich nur freikaufen könne.
Prozess vor dem Trierer Landgericht Angeblicher Fluch auf Familie: Angeklagte legen Geständnis ab
Im Prozess um eine vermeintliche Heilerin und ihre Bande haben sich die
Beteiligten am Montag auf eine Verfahrensabkürzung geeinigt. Die Angeklagten legten ein Geständnis ab.
So habe sich die Angeklagte, auch mit Hilfe eines Komplizen, über die Jahre Geld, Schmuck und Gold im Wert von mehren Hundertausend Euro von der luxemburgischen Familie erschlichen. Angeklagt war die vermeintliche Wahrsagerin schlussendlich wegen einer Schadenssumme von rund 750.000 Euro.
Vorwürfe gestanden
Beim Prozessbeginn in der vergangenen Woche hatte die Angeklagte die Vorwürfe rund um den Betrug mit Wahrsagerei bereits gestanden. Das sei der bislang nicht vorbestraften Frau zu ihren Gusten ausgelegt worden, so ein Sprecher. Die Haftstrafe von vier Jahren wurde mit der Menge der Taten und der hohen Schadenssumme begründet.
Ihren Ehemann erwartet wegen Beihilfe zum Betrug eine Bewährungsstrafe von einem Jahr. Die Schwiegertochter wurde zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt.
Beschuldigter Sohn der Angeklagten weiterhin flüchtig
Außerdem im Prozess beschuldigt, war der Sohn der Angeklagten. Nach Angaben des Gerichts wisse man allerdings seit Februar nicht, wo er sich aufhalte. Deshalb sei das Verfahren gegen ihn vorläufig eingestellt. Gegen das Urteil des Landgerichts kann nun binnen einer Woche Revision eingelegt werden.