Luxemburgische Familie um 750.000 Euro betrogen

Landgericht Trier verurteilt Wahrsagerin zu vier Jahren Haft

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Im Fall um eine angebliche Wahrsagerin ist am Landgericht Trier ein Urteil gesprochen worden. Der Ehemann und die Schwiegertochter der Angeklagten erhielten Bewährungsstrafen.

Die Hauptangeklagte hatte nach Angaben der Staatsanwaltschaft die Geschädigte vor rund zehn Jahren in der Trierer Innenstadt angesprochen, um ihr aus der Hand zu lesen. Es sei ihr dann gelungen, die Frau glauben zu lassen, dass auf ihrer Familie ein todbringender Fluch laste, von dem man sich nur freikaufen könne.

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So habe sich die Angeklagte, auch mit Hilfe eines Komplizen, über die Jahre Geld, Schmuck und Gold im Wert von mehren Hundertausend Euro von der luxemburgischen Familie erschlichen. Angeklagt war die vermeintliche Wahrsagerin schlussendlich wegen einer Schadenssumme von rund 750.000 Euro.

Vorwürfe gestanden

Beim Prozessbeginn in der vergangenen Woche hatte die Angeklagte die Vorwürfe rund um den Betrug mit Wahrsagerei bereits gestanden. Das sei der bislang nicht vorbestraften Frau zu ihren Gusten ausgelegt worden, so ein Sprecher. Die Haftstrafe von vier Jahren wurde mit der Menge der Taten und der hohen Schadenssumme begründet.

Ihren Ehemann erwartet wegen Beihilfe zum Betrug eine Bewährungsstrafe von einem Jahr. Die Schwiegertochter wurde zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt.

Beschuldigter Sohn der Angeklagten weiterhin flüchtig

Außerdem im Prozess beschuldigt, war der Sohn der Angeklagten. Nach Angaben des Gerichts wisse man allerdings seit Februar nicht, wo er sich aufhalte. Deshalb sei das Verfahren gegen ihn vorläufig eingestellt. Gegen das Urteil des Landgerichts kann nun binnen einer Woche Revision eingelegt werden.

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