Der 21-jährige Täter wurde nach Jugendstrafrecht verurteilt und muss für 13 Jahre ins Gefängnis. Der 27-jährige Täter erhielt eine lebenslange Freiheitsstrafe.
Bundesgerichtshof: Kein Verstoß gegen Recht auf faires Verfahren
Der Bundesgerichtshof hat die von einem der beiden Verurteilten eingelegt Revision verworfen. Sie sei unbegründet. Streitpunkt war ein von den Ermittlern heimlich aufgezeichnetes Gespräch zwischen den beiden Angeklagten in der Gewahrsamszelle. Das Gericht hatte den Inhalt des Gespräches im Prozess verwertet. Laut Bundesgerichtshof war dies kein Verstoß gegen das Recht auf ein faires Verfahren.
In der Urteilsbegründung hieß es, der Mann sei wehrlos gewesen, da die Täter ihm von hinten mehrmals gegen den Kopf schlugen. Sie hätten heimtückisch gehandelt, so der Richter, und außerdem den Tod des Mannes in Kauf genommen. Das Gericht hat bei seinem Urteil deshalb die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Aus diesem Grund wurde auch der Strafrahmen des jüngeren Angeklagten auf 13 Jahre Haft erweitert.
Angeklagte bei Urteilsverkündung reglos
Die Angeklagten haben das Urteil des Landgerichtes reglos entgegengenommen. Die beiden Männer, die ursprünglich aus Serbien stammen, lebten in Remscheid (NRW) bei der Freundin des 27-Jährigen.
Sie haben nach eigenen Angaben kein Einkommen, sondern lebten von der Sozialhilfe der Freundin. Der jüngere der beiden Angeklagten verdiente laut Staatsanwaltschaft mit Kontaktanzeigen über das Internet seinen Lebensunterhalt. Dabei habe er sich über Online-Datingportale gezielt an ältere, homosexuelle Männer herangemacht, um an Geld zu kommen.
Auf seinem Handy hatte man nach der Tat mehr als 1.000 Chat-Nachrichten mit unterschiedlichen Männern sichergestellt. Die beiden Angeklagten haben sich während des Prozesses nicht zu den Vorwürfen geäußert; sie ließen stattdessen ihre Anwälte sprechen. Auch für die Tat haben sie sich bis zum Schluss nicht entschuldigt.
Prozess läuft seit Oktober
Die beiden Serben standen seit Ende Oktober 2023 wegen Mordes vor dem Trierer Landgericht. Sie sollen den 56-Jährigen aus der Eifel über das Internet kontaktiert und sexuelles Interesse vorgetäuscht haben, um sein Vertrauen zu erschleichen, sagte ein Kriminalbeamter im Prozess. Ziel sei es gewesen, das Opfer auszurauben.
Tötungsdelikt in Hersdorf in der Eifel Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen gemeinschaftlichen Mordes
Die Staatsanwaltschaft Trier hat Anklage gegen zwei Männer erhoben. Sie stehen in Verdacht, im Januar einen 56-jährigen Mann in Hersdorf in der Eifel getötet zu haben.
Mutmaßliche Täter mit dem Auto abgeholt
Das Opfer hatte das Duo laut Anklage im nordrhein-westfälischen Remscheid an deren Wohnort abgeholt und mit in sein Haus nach Hersdorf (Landkreis Bitburg-Prüm) in die Eifel genommen. Dort habe man zunächst zusammen gegessen und Bier getrunken. Die Männer hätten den Eifeler dann gefragt, ob er Geld für sie habe. Er habe den Männern aber kein Geld gegeben und sei stattdessen nach oben ins Badezimmer gegangen, wo er sich ausgezogen habe. Für eine romantische Stimmung seien Teelichter angezündet gewesen.
Opfer erlitt Schädelverletzungen
Als der 56-Jährige dann Sex mit den Männern wollte, sei es zu der Tat gekommen. Beide Angeklagte sollen ihn mit einem Radmutterschlüssel mehrfach auf den Kopf geschlagen haben. Dabei habe das Opfer massive Schädelverletzungen erlitten. Die nackte Leiche sei später in der Badewanne entdeckt worden.
Nach der Tat hatten die Männer laut Staatsanwaltschaft das Haus des Opfers durchsucht und Diebesgut im Wert von rund 900 Euro gestohlen. Anschließend flüchteten sie vom Tatort.