Brauneberg muss AfD Bürgersaal für Veranstaltung überlassen.

Partei gewinnt Rechtsstreit

Gerichtsurteil: AfD darf Bürgerhaus in Brauneberg nutzen

Stand

Die Gemeinde Brauneberg an der Mosel darf der AfD nicht verbieten, einen Saal im Bürgerhaus zu nutzen. Das hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden.

Der AfD-Kreisverband Bernkastel-Wittlich konnte daher wie geplant am Freitag einen "Bürgerdialog" im Bürgerhaus in Brauneberg veranstalten. Aus Protest gegen die AfD-Veranstaltung hatten sich am Abend etwa 50 Bürgerinnen und Bürger sowie der Gemeinderat von Brauneberg vor dem Bürgerhaus versammelt. Der ehemalige CDU-Landtagsabgeordnete und erste Beigeordnete im Gemeinderat, Alexander Licht, sagte: "Wir wollen keiner rechtsgearteten Gruppe - egal wie sie heißt - in unserer Gemeinde eine Plattform bieten."

Gemeinde verbietet AfD Nutzung von Bürgerhaus

Die Partei hatte laut Gerichtsurteil bereits am 28. August eine entsprechende Anfrage bei der Gemeinde gestellt. Eine Woche später beschloss der Brauneberger Gemeinderat, dass die AfD ihre Veranstaltung nicht im Bürgerhaus abhalten darf. Die Begründung: Künftig soll keine politische Partei den Bürgersaal nutzen. Außerdem werde der Raum für eine Gemeinderatssitzung benötigt, die zur gleichen Zeit stattfindet.

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Verwaltungsgericht: Verbot nicht nachvollziehbar

Das Verwaltungsgericht Trier akzeptierte diese Begründung nicht. Zwar dürfe jede Gemeinde grundsätzlich die Nutzung ihres Bürgerhauses ändern. Aber in diesem Fall änderte die Gemeinde Brauneberg die Regeln erst, nachdem die AfD ihren Antrag gestellt hatte.

Das lege den Verdacht nahe, dass die Gemeinde nur einen Grund suchte, um den AfD-Antrag abzulehnen. Das widerspreche der Gleichbehandlung aller politischen Parteien. Die Gemeinde konnte ihre Gründe für die Änderung der Regeln nicht ausreichend erklären, so das Gericht.

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Auch habe die Gemeinde nicht nachvollziehbar begründen können, warum eine Gemeinderatssitzung genau am 20. September - also am Tag der geplanten AfD-Veranstaltung - stattfinden müsse. Die Gemeinde Brauneberg kann gegen diese Entscheidung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Beschwerde einlegen.

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