Ein Jäger muss sich am Amtsgericht Wittlich wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Er soll im Juli 2022 sein neuerworbenes Kleinkaliber auf seinem Grundstück getestet haben. Vier Probeschüsse soll er laut Gericht auf eine Zielscheibe abgegeben haben. Ein Schuss ging demnach daneben und soll ein Kind auf einem Fahrrad auf der nahegelegenen Ortsstraße ins Bein getroffen haben.  (Foto: picture-alliance / Reportdienste, Picture Alliance)

Urteil am Amtsgericht Wittlich

Kind in Kröv angeschossen: Jäger zu Bewährungsstrafe verurteilt

Stand

Ein Jäger musste sich am Montag vor dem Amtsgericht Wittlich verantworten und wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, weil er einem Kind ins Bein geschossen hatte.

Ein Jäger aus einem Dorf an der Mittelmosel wollte laut Anklage im Juli 2022 sein neuerworbenes Kleinkaliber-Gewehr auf seinem Grundstück testen. Dabei hat er nach Auffassung des Gerichts vier Probeschüsse auf eine Zielscheibe abgegeben.

Nach SWR-Informationen ereignete sich dies in Kröv (Kreis Bernkastel-Wittlich). Zunächst war man von Schüssen aus einem Luftgewehr ausgegangen.

Schuss trifft Kind ins Bein

Einer der Testschüsse ging dann daneben. Das Projektil flog auf eine anliegende Ortsstraße, wo es ein auf einem Fahrrad vorbeifahrendes Kind traf. Das Kind musste notoperiert werden und befand sich fast eine Woche im Krankenhaus. Ein Nerv im Bein soll durch die Schusswunde irreparabel verletzt worden sein. Bis heute hat das Kind Taubheitsgefühle im rechten Bein.

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Bewährungsstrafe für den Schützen

Der Jäger gab sich schon am Tag nach dem Schuss als Schütze gegenüber der Polizei zu erkennen. Er musste sich am Montag für den Vorfall am Amtsgericht Wittlich verantworten. Ihm wurde fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Verurteilt wurde er zu acht Monaten Haft auf Bewährung, nachdem er zuvor auch vor Gericht die Tat gestanden hatte.

Jagdlizenz entzogen

Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich als ausstellende Behörde für Waffenschein und Jagdlizenz teilte im Vorfeld auf SWR-Anfrage mit, dass der Einsatz einer Waffe innerhalb von Siedlungen geltendes Jagdrecht breche und dementsprechend mit dem Entzug der Jagdlizenz geahndet werde. Dies sei in diesem Fall auch bereits geschehen.

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