Nach Angaben von Werner & Mertz, deren umsatzstärkste Marke "Frosch" ist, hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden, dass sich Unternehmen nicht als klimaneutral bezeichnen dürfen, wenn bei der Ermittlung des CO2-Fußabdrucks Emissionen ausgeklammert würden.
Bei dem Siegel "klimaneutral Unternehmen" der ClimatePartner GmbH würden zum Beispiel Emissionen nicht berücksichtigt, die durch die Rohstoffe und Verpackungen entstünden oder durch die Logistik für die Ein- und Ausfuhr. Für Werner & Mertz-Inhaber Reinhard Schneider machen diese Punkte jedoch einen erheblichen Anteil des CO2-Fußabdrucks aus.
Signalwirkung für ganze Branche
Das Mainzer Unternehmen spricht von einem Präzedenzfall. In einer Mitteilung heißt es: "Das Urteil wirkt zwar nur gegen Sonett und gilt nur im Hinblick auf die konkret beanstandete Werbung in Deutschland. Aus Sicht von Werner & Mertz geht die Bedeutung des Urteils jedoch weit über den konkreten Fall hinaus und hat Relevanz und Signalwirkung für die gesamte Branche in Deutschland." Schneider sagte: "Nach unserem Kenntnisstand ist die Ausklammerung von wesentlichen Emissionen bei Unternehmen, die mit der Aussage "klimaneutral" werben, weit verbreitet."
Die Entscheidung hat das Oberlandesgericht Frankfurt in einem Eilverfahren getroffen. Möglicherweise wird der Fall in einer Hauptverhandlung fortgesetzt.