Er soll eine Frau dabei gefilmt haben, wie sie Tiere zu Tode quetschte. Deshalb sollte einem 58-jährigen Mainzer wegen "Anstiftung zum Verstoß gegen das Tierschutzgesetz" der Prozess gemacht werden.
Allerdings hatte der Mann auf dem Weg ins Gericht einen Autounfall. Deshalb wurde die Verhandlung ausgesetzt. Ein neuer Termin wird voraussichtlich erst nach dem Sommer stattfinden.
Frau hatte mit Anzeige "Animal Crushing" angeboten
Laut Anklage war der Mann im Internet auf die Frau aus Nordrhein-Westfalen aufmerksam geworden. Sie hatte in einer Anzeige angeboten, dass man bei ihr seinen "Crush-Fetisch" ausleben könne.
Beim "Crush-Fetisch" werden Objekte, Lebensmittel und manchmal auch kleine Tiere zerquetscht und zertreten. Es gibt Menschen, die das sexuell erregt. Man nennt das "Animal-Crushing".
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Fisch und Kaninchen mussten sterben
Der Angeklagte war laut Staatsanwaltschaft zu der Frau nach Mönchengladbach gefahren und hatte sie gefilmt, während sie erst einen kleinen Fisch und dann ein Zwergkaninchen zu Tode quälte.
Für seine Beteiligung an dieser Tierquälerei hatte der Mainzer einen Strafbefehl über 11.250 Euro bekommen und dagegen Widerspruch eingelegt. Deshalb war jetzt der Gerichtstermin angesetzt worden. Gegen die Frau läuft ein getrenntes Verfahren.