Bei Stau Rettungsgasse steht auf einem Rettungswagen  (Foto: dpa Bildfunk, R.Vennenbernd)

Autobahnkreuz Mainz-Süd

Keine Rettungsgasse: Polizei verteilt 28 Punkte in Flensburg

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Lucretia Gather

Mehrere Bußgelder, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot - weil Autofahrer keine ausreichende Rettungsgasse bildeten, verteilte die Polizei bei Heidesheim Strafen.

Ein Sattelschlepper und ein Auto stießen am Dienstagmorgen auf der Autobahn 60 bei Heidesheim in Fahrtrichtung Bingen zusammen. Da sich Personen auf der Fahrbahn befanden und Fahrzeugteile auf der Straße lagen, musste die Polizei nach Angaben eines Sprechers die Unfallstelle so schnell wie möglich absichern.

Anfahrt der Rettungskräfte auf der Autobahn 60 verzögerte sich

Relativ schnell nach dem Unfall bildete sich ein längerer Stau. Wie die Polizei mitteilt, kamen die Einsatzkräfte nur schwer an die Unfallstelle, weil die Rettungsgasse "nur mangelhaft" gewesen sei. Die Polizei habe die Personalien von 14 Autofahrer aufgenommen, die sich nicht richtig verhalten hätten. Sie wurden gefilmt und angezeigt.

Kommt es nach einem Unfall zum Stau, muss eine Rettungsgasse gebildet werden. Dabei gilt: Fahrzeuge auf der linken Spur fahren an den linken Fahrbahnrand. Autos auf anderen spuren fahren nach rechts. So können Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst zur Unfallstelle fahren. (Foto: SWR)

Polizei verhängt Bußgelder und Punkte

Alle 14 Autofahrer müssen nach Angaben der Polizei mit einem Bußgeld von je 240 Euro rechnen und bekommen je zwei Punkte in Flensburg. Außerdem wird allen für einen Monat der Führerschein entzogen.

Grundsätzlich macht die Polizei darauf aufmerksam, dass Verkehrsteilnehmer auf mehrspurigen Straßen schon bei Schrittgeschwindigkeit eine Rettungsgasse bilden müssen. Diese sei immer zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen zu bilden.

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